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| Erschienen in Ausgabe: No 41 (7/2009) | Letzte Änderung: 22. Juni '09 |
von Karl Kardinal Lehmann
I.
Unser Thema „Zur Begründungsnot von Grundwerten" beschäftigt das Denken
schon seit langer Zeit, auch wenn dieser Begriff erst sehr viel später erscheint.
Ich möchte gerne zum Ausgangspunkt dieser Überlegungen einen Satz des großen
deutschen Philosophen Immanuel Kant nehmen. Er ist gewiss nicht nur Ethiker,
aber in seiner Spätwerke spielt die Frage nach der Verbindlichkeit eines Ethos
eine zentrale Rolle. In seiner Schrift „Grundlegung zur Metaphysik der
Sitten" aus dem Jahre 1785 bestimmt er den kategorischen Imperativ als
einzige und allein verbindliche Norm der Ethik. „Handele nur nach derjenigen
Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz
werde."[1]
Eng verwandt damit ist eine weitere tiefe Erkenntnis: „Der Mensch und überhaupt
jedes vernünftige Wesen existiert als Zweck an sich selbst, nicht bloß als
Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder jenen Willen, sondern muss in
allen seinen sowohl auf sich selbst, als auch auf andere vernünftige Wesen
gerichteten Handlungen jederzeit zugleich als Zweck betrachtet werden."[2]
Zur Begründung der Ethik analysiert Kant in der „Grundlegung zur Metaphysik
der Sitten" grundlegende ethische Begriffe in ihrer Bedeutung: Was heißt
‚gut'? Wie muss man das „praktische Vernunftvermögen" verstehen? Wie kann
man zu ethisch akzeptierbaren Prinzipien gelangen? Dabei geht es Kant wirklich
um das Verstehen der Inhalte, um ihren Sinn. In diesem Zusammenhang formuliert
Kant jenen Satz, den ich an den Anfang stellen wollte: „Im Reich der Zwecke hat
alles entweder einen Preis oder eine Würde. Was einen Preis hat, an
dessen Stelle kann auch etwas anderes als Äquivalent gesetzt werden;
was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet,
das hat eine Würde."[3]
Hier werden die Begriffe des Preises und der Würde deutlich unterschieden. Im
Bereich der Zwecke wird vor allem nach Preisen entschieden. Es kann mehr oder
weniger sein. Es kommt vor allem darauf an, dass die verschiedenen einzelnen
Zwecke ihren Sinn erfüllen und brauchbar sind. Wenn die Dinge ihren Zweck
erfüllen, kann der Preis sehr unterschiedlich sein. Man kann auch vieles
austauschen und ersetzen. Es gibt Ersatz dafür. Wo es aber diese
Austauschbarkeit gibt, findet sich das, was Kant mit dem Satz festhält: „Was
einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes als Äquivalent
gesetzt werden."
Heute sprechen wir gerne von einem funktionalen Denken und von einer
funktionalen Weltbetrachtung. In der Tat ist in einem solchen Weltbild vieles
nur dann wichtig, wenn es seinen Zweck erfüllt. Dann kann auch anderes an seine
Stelle treten. Aber offenbar ist nicht alles, was für den Menschen notwendig
ist, von dieser Wirklichkeitsstruktur: „Was dagegen über allen Preis erhaben
ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde." Es gibt
etwas, was nicht mehr austauschbar und verhandelbar ist. Es ist jenseits aller
Verhandlungsmöglichkeiten. Es ist einzigartig und hat darum auch kein
Äquivalent, hat keinen Ersatz. Dies ist - das Wort mag überraschen - bei Kant
„Würde". Diese Würde hat einen unersetzbaren, ja unbedingten Rang und
verlangt darum auch „allgemeine Achtung". Es ist am Ende die Würde der
Person, ja der Autonomie, die Freiheit ermöglicht, Menschenwürde.
Dies sollte nur ein Vorspruch sein, der eine grundlegende Voraussetzung
unseres Themas zur Sprache bringt, denn es geht ja um das Problem, ob es bei
aller Vielfalt und Freiheit der Weltanschauungen und Religionen im modernen
Staat unverrückbare Normen gibt, die allgemeine Achtung beanspruchen können.
Wir sprechen heute und schon seit einiger Zeit in diesem Zusammenhang von
„Grundwerten". Gibt es solche Grundwerte, und wie lassen sie sich begründen?
Dies ist eine Frage, die gerade auch 60 Jahre nach der Gründung der
Bundesrepublik Deutschland wichtig ist und bleibt.[4]
II.
Es ist dabei notwendig, dass wir zunächst einmal dem Wort „Wert"
nachgehen. Der Begriff „Wert" ist zu einem Alltagswort unserer Sprache
geworden. Die Selbstverständlichkeit dieses Wortes täuscht jedoch. Dem
deutschen Wort „Wert" ist die Herkunft aus dem ökonomischen Bereich „an
die Stirn geschrieben".[5]
Dem Ökonomen ist das gesamte Wortfeld bestens vertraut: Wertberechtigung,
Wertindex, Wertpapiere, Wertschöpfung, Wertzuwachs. So wurde das Wort
„Wert" im Sinne von „Preis" in der politischen Ökonomie
wissenschaftlich verwendet.[6]
Erst spät, während der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert, tritt der Begriff
seinen bis heute andauernden Siegeszug in der Philosophie an. Besonders R. H.
Lotze (1817-1881) hat den Begriff eingeführt. Man meinte damit - von heute aus
gesehen - „die bewussten oder unbewussten Orientierungsstandards und
Leitvorstellungen, von denen sich Individuen und Gruppen bei ihrer
Handlungswahl leiten lassen"[7].
Wie jedoch dieser Grundgehalt ausgestaltet wurde, ist in den philosophischen
Richtungen des 20. Jahrhunderts sehr verschieden konzipiert worden:
Neukantianismus, Phänomenologie, amerikanischer Pragmatismus, Neopositivismus,
analytische Philosophie.[8]
Dabei gab es vor allem folgende Fragen: Woher haben die Werte
„Geltung"? Gründen sie weitgehend in der subjektiven Entscheidung
Einzelner, z. B. in ihren Intentionen und Motivationen, oder bilden sie einen
eigenen Bereich, der in sich steht („Reich in sich selbst")? Lässt sich
die strenge Unterscheidung aufrecht erhalten zwischen dem Sein der Dinge und
dem „Gelten" der Sinngehalte und Werte? Oder anders gefragt: „Was sagt der
Umstand, dass Werte uns wichtig sind und wir über Werte reden, über uns
selbst?"[9]
Diese Situation hat insgesamt zu einer heftigen Polemik gegen den
Wertbegriff geführt. Wenigstens gilt dies für die Rechtswissenschaften und
weite Teile der Philosophie der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. So hat C.
Schmitt[10]
nur Spott übrig für den „wolkigen Begriff" der Werte und Grundwerte.
Besonders Martin Heidegger hat über Jahrzehnte den Wertbegriff getadelt und in
ihm nur einen „positivistischen Ersatz für das Metaphysische" gesehen.[11]
Nicht wenige Philosophen tadeln den verschwommenen Gebrauch, der zu einem
ausufernden Hantieren verführe. Andere misstrauen dem Begriff wegen seiner
Herkunft aus dem ökonomischen Bereich. Hier ist seine Verwendung zwar bestimmt
(z.B. Tauschwert, Mehrwert), aber viele halten darum auch den Bedeutungsgehalt
von „Wert" für nicht ablösbar von diesem ökonomischen Hintergrund. Der
Wertbegriff bleibe darum ein „ethisches Abstraktum".[12]
Zweifellos leidet der Begriff an einer Unbestimmtheit. Es ist auch eine
Binsenweisheit, dass er philosophisch ungeklärt ist und vor allem an einem
unreflektierten ontologischen Status leidet. Viele erblicken im Wertbegriff ein
Surrogat für hohe Begriffe der Klassischen Metaphysik, wie z.B. das Gute. Er
sei der „späteste und zugleich schwächste Nachkömmling des agathon."[13]
Aber die oft maßlose Polemik - sie zeigt sich auch in Teilen der
evangelischen Theologie, z.B. bei E. Jüngel[14]
- geht auch fehl. Der Begriff wird von vielen Wissenschaften einfach gebraucht.
Es gibt auch zahlreiche Wortverbindungen, die den Begriff weiter transportieren,
wie z.B. Wertewandel[15]
oder Werteerziehung[16].
Letztlich geht darum die Polemik an der gemeinten Sache vorbei. Der Begriff
Wert darf also nicht voreilig verfestigt werden. Sonst kann er leicht in die
Zone eines ideologischen Missbrauchs gelangen, ja, er wird so geradezu
untauglich. Wenn man ihn überhaupt gebrauchen will, muss man ihn in der jeweils
konkreten Richtung seiner Bedeutungsintention differenzieren. In diesem Sinne
muss der Wertbegriff in unserem Zusammenhang zuerst als eine Problemanzeige
verstanden werden.
Ich bin nämlich der Überzeugung, dass der Wertbegriff hier in einem
gehobenen Alltagsverständnis angenommen werden muss. Von der
fachwissenschaftlich-terminologischen Seite der Philosophie her zeigt er dann
gewiss Unzulänglichkeiten. Aber man kann auch zeigen, warum er in dieser
unzureichenden Fassung zugleich unersetzlich ist, wenigstens einstweilen und
bis zum Finden eines besseren Begriffs.
III.
Die Diskussion um den Wertbegriff ist der Erweis eines Krisensymptoms.[17]
Man spürt dies durch die extremen Gegensätze, wenn z.B. namhafte Denker ein
regelrechtes, in sich stehendes Reich von Werten postulieren, Nietzsche jedoch
eine totale „Umwertung aller Werte"[18]
fordert, weil für ihn Wertsetzung ohnehin nur Ausdruck von Willkür ist. Der
Streit um den Wertbegriff bezeugt am Ende den Verlust ethischer Grundhaltungen.
Die Wurzeln liegen freilich in den Entstehungsbedingungen der modernen Welt.
Der weltanschaulich und religiös neutrale Staat, kann - nach dem berühmten Wort
von E.W. Böckenförde[19]
- seine Bürger nicht auf ein konkretes Ethos verpflichten, muss es dem
Einzelnen anheimstellen, kann also seine Wirksamkeit auch nicht garantieren,
ist aber fundamental darauf angewiesen. Wenn die Homogenität einer Gesellschaft
sich auflöst, der innere Pluralismus sich immer mehr steigert, und Werte,
selbst Grundwerte, als reine „Privatsache" erscheinen, wird der
abbröckelnde Konsens über die Grundnormen des menschlichen Zusammenlebens
evident. Die Frage wird unvermeidlich, wo die Kräfte sind, die jene
Fundamentalüberzeugungen auf die Dauer hervorbringen und pflegen. Es stellt
sich die Frage, wie der Staat und die Gesellschaft z.B. eine Sittlichkeit
aufbauen, bewahren und fördern können, wenn sie sich von den Fragen der Ethik
und der Religion fast völlig zurückziehen.[20]
Der „Preis der Freiheit" ist hoch. Er verlangt die vorbehaltlose
Anerkennung einer wesenhaften Verletzlichkeit und Labilität des modernen
freiheitlichen Gemeinwesens. In gewisser Weise resultiert auch die
Unbestimmtheit und Ungeklärtheit des Wertbegriffes aus dieser beträchtlichen
Schwankungsbreite des inneren Pluralismus unserer Gesellschaft. Insofern darf
man sich nicht wundern, dass der Wertbegriff diese Instabilität und
Vieldimensionalität an sich hat und darunter auch leidet.[21]
Unser Grundgesetz geht offenbar davon aus, dass es „Grundrechte" gibt,
die auch den politischen Entscheidungen vorausliegen, und über die nicht
abgestimmt werden kann (z.B. GG Art. 19 und 79). In diesem Zusammenhang hat das
Bundesverfassungsgericht über Jahrzehnte in seinen Urteilen von
„Wertentscheidungen", „Wertordnung", „Elementen einer objektiven
Ordnung" gesprochen. Auch wenn dies vielfach in Frage gestellt worden ist,
so bleibt doch die Rückfrage an die Kritiker, woher sie selbst denn die
Gültigkeit solcher Grundrechte begründen wollen.[22]
In diesem Sinne ist jede Gemeinschaft auf ein Minimum gemeinsamer
Fundamentalüberzeugungen und Orientierungen angewiesen, denen auch im Kern ein
ethisches Element innewohnt. Darum kann man unsere Gesellschaft auch eine
„Wertegesellschaft" nennen. Sie lebt von diesen Voraussetzungen, die sie
selbst nicht schaffen, wohl aber aufrechterhalten und pflegen, aber auch
vernachlässigen und geringschätzen kann.
Zu diesen fundamentalen Werten gehören viele Strukturen unseres
Zusammenlebens. Es sind jeweils Lebensbereiche, die eigene Gesetzlichkeiten in
sich haben. Diese Sektoren und Segmente unserer Gesellschaft liegen oft
gleichgültig oder auch konflikthaltig nebeneinander, wie z.B. Politik,
Wirtschaft, Kultur, Sport, Erziehung, Religion, Recht usw. Gerade das übergreifende
Recht gibt auch eine gewisse Einheit, wie auch Verwaltung und Medien einen
solchen Klammereffekt haben. Wir sind darauf angewiesen, dass die vermeintliche
Selbstständigkeit der einzelnen Sektoren immer wieder im Sinne einer
Interaktion und einer Interdependenz aufgebrochen werden. Freilich werden
dadurch noch keine verbindenden Gesamtwerte geschaffen, so notwendig sie auch
sind.
IV.
In diesem Zusammenhang ist es gerade heute wichtig zu erkennen, dass der
Bereich der Wirtschaft einen Wertcharakter hat. Dies ist uns heute durch das
Entstehen von so etwas wie „Wirtschaftsethik" evidenter geworden.[23]
Sie bestimmt die Ziele und Normen des individuellen und staatlichen
wirtschaftlichen Handelns. Diese sind den Zwecken des ökonomischen Handelns
übergeordnet.[24]
Hier muss auch ein Ausgleich stattfinden zwischen subjektiv unverzichtbaren und
objektiv unabhängigen Werten. Auf beide Dimensionen kann man nicht verzichten.
„Nur diejenigen Wertansprüche sind objektivierbar - und dann auch pari -, deren
Subjektivität einen bestimmten Grad an Allgemeinheit und Unverzichtbarkeit für
jeden Menschen hat. Wir haben gesehen, dass es absolut gültige Werte nicht
gibt", so der Autor, „und dass alle Werte einen subjektiven, von den
Ansprüchen und Interessen der Menschen abhängigen Charakter haben. Daraus zu
schließen, dass es keine objektiv gültigen Werte und Wertansprüche gäbe, wäre
aber falsch. Die Subjektivität von Werten schließt deren Objektivität nicht
aus. Der Grad der Allgemeinheit und der Unverzichtbarkeit sind Kriterien, mit
denen diese Unterscheidung [gemeint ist: die Unterscheidung zwischen
objektivierbaren und subjektiven Werten, Anm. d. Verf.] möglich ist. Natürlich
haben diese beiden Kriterien selbst einen subjektiven Charakter und sind
entsprechenden Zweifeln ausgesetzt. Der Grad der Allgemeinheit entspricht dabei
der Einschätzung, dass die meisten Menschen den oder jenen Wert für
unverzichtbar halten. (...) Ein Wert ist tatsächlich unverzichtbar,
wenn sein Mangel ein gesamtes Wertgefüge, wie das Ganze des guten Lebens,
nachhaltig schädigt oder zerstört. Es kann sich dabei um das Wertgefüge eines
einzelnen Lebens oder des Lebens einer Gesellschaft handeln."[25]
Die Werte und Güter sind miteinander vernetzt und im Hinblick auf die Güte des
Ganzen komplementär. Nicht jedes der Güter ist in gleicher Weise von jedem
anderen abhängig, aber dennoch ist es möglich, dass die wechselseitige
Vernetzung zur Stabilität des Ganzen beiträgt.[26]
In diesem Sinne ist es zu verstehen, wenn wir von „Wertegesellschaft"
sprechen und auch davon, dass Wirtschaft im ethischen Sinne ein Wert ist; sie
ist ein wert-volles, nützliches Instrument im Gesamt des menschlichen
Zusammenlebens. Dies setzt voraus, dass ein enger Zusammenhang besteht zwischen
Wirtschaft und Ethik. Es gibt eine mächtig gewordene Tradition, wonach am Markt
orientierte Wirtschaft und Ethik unverträglich sei, weil freiwillige
„moralische Handlungen" den Marktregeln widersprächen und einen ethisch
orientierten Unternehmer scheitern lassen würden. Von Adam Smith bis Milton
Friedman konnte sich - ich vereinfache etwas - die Ansicht durchsetzen, es
handele sich bei der Wirtschaft um einen wertneutralen Raum, der eigenen Gesetzmäßigkeiten
folge. Wenn man der Meinung des amerikanischen Wirtschaftswissenschaftlers und
ehemaligen Arbeitsministers (1993-1997) in der Clintonregierung R. Reich[27],
folgt, dann ist das Entstehen eines „Super-Kapitalismus" in unserer Zeit
dadurch gekennzeichnet, dass die Ethik im Wirtschaftssystem überhaupt nichts
verloren habe.[28]
Freilich bedarf es zwischen den beteiligten Faktoren eines betonten
Ausgleichs, also z.B. zwischen Markt und sozialer Dimension. Es sind keine
unversöhnlichen Gegensätze, aber sie müssen in ihrem Verhältnis zueinander
austariert und in diesem Sinne auch gepflegt werden. Wenn dieser Ausgleich
wirklich gewollt wird und glückt, sprechen wir von Sozialer Marktwirtschaft.
Der Markt ist nicht einfach unethisch. Er bestraft z.B. Faulheit und
Leistungsverweigerung. Man darf ethische Triebkräfte im Marktgeschehen nicht
übersehen.[29]
Man muss aber auch immer auf diejenigen schauen, die in diesem Marktgeschehen
nicht mithalten können. Der Markt interessiert sich kaum für sie, da ihre
Kaufkraft gering ist. Die Gesellschaft aber kann sich nicht leisten, diese
Menschen einfach zu übergehen. Wir wissen, dass heute z.B. Alleinerziehende,
Langzeitarbeitslose und auch kinderreiche Familien rasch zu solchen Gruppen
zählen, auf die der Markt nicht schaut. Insofern muss der Markt wenig oder
immer wieder auch durch den Blick auf alle ethisch gezähmt werden.[30]
Dies kann aber im Sinne einer Ordnungspolitik verantwortungsvoll nur gelingen,
wenn es im Umkreis der Marktwirtschaft auch Werte gibt, wie vernünftige
Lebensplanung, Familiensinn, feste moralische Bindung, mehr Selbstverantwortung
und Subsidiarität mit der notwendigen Solidarität. Die Väter der Sozialen
Marktwirtschaft haben dies, wie man an ihren Grundschriften sehen kann, sehr
deutlich gewusst und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.[31]
Ihre oft indirekt geäußerten ethischen Elemente sind kein Ballast zum Abwerfen,
wie leider heute mancher Vertreter eines falsch verstandenen Liberalismus
wähnt.
V.
Ich will jedoch diesen Exkurs, der sich gerade in unserer heutigen Situation
empfiehlt, unterbrechen und gewissermaßen nochmals zu unserer Grundfrage neu
ansetzen. Es geht ja um die Frage, was eine Gesellschaft zusammenhält. Dabei
lässt sich dieses Problem nur beantworten, wenn man nicht nur zufällige und
beliebige Faktoren des Zusammenlebens aufzählt, sondern wenn man auf die
tragenden Bindungen der Menschen, besonders auch untereinander, schaut. Rolf
Dahrendorf[32]
hat dies „Ligaturen" genannt. Diese Frage wird umso schwieriger, je mehr
Sinnangebote und Weltanschauungen zur Beantwortung existieren, die ja nicht
selten miteinander in Konkurrenz stehen.[33]
Fragen wir also nochmals: Was sind Werte? Jeder Mensch strebt nach Werten.
Der eine ist wichtiger als der andere Wert. Oberste Werte sind für die meisten
Menschen Glücklichsein, Gesundheit, die Familie, ein gutes Einkommen und
entsprechender Lebensstandard. Elementare Fragen stecken hinter den Werten als
Aspekten zur Ordnung des Lebens: „Was ist richtig, was darf man, was darf man
nicht tun? Wofür soll man sich Mühe geben? Wozu soll man Kinder erziehen? Was
ist der Sinn des Lebens? Und gibt es etwas, wofür es sich lohnt, sein Leben
einzusetzen?"[34]
Viele Orientierungen sind uns als Antwort auf solche Fragen vertraut: Erfüllung
in der Arbeit, Zufriedenheit durch Dienst für andere, Freude an vollbrachten
Leistungen, Streben nach Selbstständigkeit. Werte dieser Art beziehen sich auf
das gesellschaftlich-politische, das kulturelle und das sittliche Leben des
einzelnen Menschen und der Gemeinschaft. Sind dies auch Werte, die das Ganze
einer Gesellschaft zusammenhalten?
Die Antwort geht dahin, dass die Gesellschaften durch gemeinsame Wertüberzeugungen
und Normen zusammengehalten werden. Damit ist eine verpflichtende Rechts- und
Sozialordnung gemeint, die sich auf Normen wie Menschenwürde, Freiheit und
Gerechtigkeit bezieht, die bei aller Bedingtheit jedoch letztlich der
gesellschaftlichen Verfügbarkeit entzogen sind. Die Moderne gibt die Antwort
auf die Frage, was die Gesellschaft zusammenhält, jedoch nicht primär mit dem
Hinweis auf die Verwurzelung dieser Werte in der Transzendenz, sondern in der
Interessenlage des Einzelnen und der menschlichen Gesellschaft. Besonders die
Sozialwissenschaften fragen nach der Integration dieser vielfältigen Interessen
in einer Gesellschaft. Sie verweisen uns besonders auf die wechselseitige
Abhängigkeit der verschiedenen Funktionssysteme, wie Wirtschaft, Politik,
Religion und Familie. Der gesellschaftlichen Arbeitsteilung entspricht die
funktionale Abhängigkeit. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Eine solche Integrationsleistung schafft auch das positive Recht,
wie es uns in Abmachungen und Verträgen auf vielen Ebenen begegnet. Unsere
sozialen Verhältnisse erhalten dadurch Festigkeit und Beweglichkeit zugleich.
Denn dieses Recht wird nicht mehr als ewige Ordnung, sondern als ein mit den
Umständen wandelbares Beziehungsgefüge verstanden. Ein weiteres wichtiges
Element besteht in der Verknüpfung vieler Informationen und Meinungen in einer
immer umfassender werdenden Kommunikation. Die Kommunikationsnetze wachsen
immer stärker zusammen. Auch dies stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Dabei setzt jedes menschliche Zusammenleben, das nicht auf Zwang begründet
ist, die Anerkennung des Mitmenschen voraus. Dies zeigt sich ganz besonders in
der Forderung nach Dialogbereitschaft und Dialog. Trotz anderer Überzeugungen
und trotz anderer Interessen gibt es eine wechselseitige Anerkennung und darum
auch eine grundlegende Solidarität der Menschen untereinander. Fragt man weiter
nach einer tragfähigen Basis für diese Anerkennung und wechselseitige Achtung,
so stößt man irgendwann auf die Menschenwürde.[35]
VI.
Man kann hier innehalten und sich mit diesen Antworten begnügen. Die
unvermeidliche Frage nach einem letzten Grund dieser Menschenwürde treibt uns
jedoch weiter. Wo ist das Wurzelreich für so etwas wie „Grundwerte"? Kann
man sich mit den innerweltlichen, kulturellen Überzeugungen begnügen? Gibt es
überhaupt eine Letztbegründung, die dem Menschen bei weltanschaulicher und
religiöser Freiheit wirklich gemeinsam sein kann?
Unter Voraussetzung der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des
modernen Staates, der unsere gesellschaftliche Lebensweise seit gut 200 Jahren
bestimmt, wird unsere Frage dringlicher und schwieriger. Eine stärkere
Organisationskraft in Richtung größerer Einheit allein reicht nicht. Die
eingangs gestellte Frage radikalisiert sich, was denn die Gesellschaft im
Innersten zusammenhält. Denn die konkrete Religionsausübung wird der Wahl
des Einzelnen und der Gemeinschaften, die sich frei zusammenschließen können,
anheim gestellt. Aus dieser Neutralität des Staates darf man jedoch keine
falschen oder zumindest voreiligen Schlüsse ziehen. Wenn der Staat keine näher
bestimmbare positive Beziehung zu dem von ihm freigegebenen Glaubens- und
Gewissensbereich hat, so heißt dies nicht, dass die Verfassung und ihre
Grundlagen wertneutral seien. Die Verfassung beschränkt sich nicht auf bloße
Verfahrensregeln, wie man leicht schon an den so genannten Grundrechten des
Menschen sehen kann, wie z.B. Unversehrtheit des Lebens und Freiheit der
Meinungsäußerung.
Es wird schon viel schwieriger, wenn man versucht, die inhaltlichen Konturen
solcher gemeinsamer Grundlagen näher zu umschreiben, die einerseits nicht
identisch sein dürfen mit den Aussagen einzelner Weltanschauungen und
Religionen, andererseits doch genügend Motivationskraft in sich tragen müssen,
um ein Staatswesen auch von innen her zusammenzuhalten. Wenn der Satz wahr ist,
den Ernst-Wolfgang Böckenförde vor Jahren formuliert hat, nämlich: „Der
freiheitliche säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst
nicht garantieren kann"[36],
dann ist die Frage unvermeidlich, wie die vielen einzelnen Menschen, die sich
jeweils ihre eigene Lebensorientierung und ihr religiöses Bekenntnis wählen, zu
einer - wenigstens minimalen - Gemeinsamkeit kommen, die für den Staat als
einheitsstiftende Kraft wirkt.
Ist die Gewährleistung der Freiheit des Einzelnen auf die Dauer für den
Staat möglich, ohne dass es ein einigendes Band gibt? Dafür gab es verschiedene
Antworten. Im 19. Jahrhundert hat man versucht, dieses Problem einer inneren
Bindungskraft, die für eine gewisse Homogenität sorgt, mit der Idee der Nation
zu lösen, verdeckte es dadurch aber auch für einige Zeit. Nachdem Nationalstaat
und Nationalitätsbewusstsein in vielen Staaten ihre Bindungskraft eingebüßt
hatten[37],
mussten neue Fundamente gesucht werden. In der Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland, dem Grundgesetz, sind mit Absicht ein Katalog der Grundrechte und
an ihrer Spitze die Menschenwürde an den Anfang gestellt. „Der Staat ist um des
Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen", lautet ein
berühmter Satz bei der Vorbereitung des Grundgesetzes[38]
vor 50 Jahren. So bestimmen heute in der Tat weithin die Menschenrechte den
inhaltlichen Zusammenhalt und das tragfähige Fundament der Verfassung. Im
Grunde ist dies eine Revolution in der Geschichte der Verfassung: Am Anfang
stehen nicht die Staatsziele, sondern das Menschenbild.
Freilich gibt es hier auch von Anfang an Bedenken. Man wendet ein, dass
konsequenterweise bei einem solchen Ansatz zwar eine Vielzahl von Angeboten im
Hinblick auf Religion, Bildung und Lebensführung ermöglicht sei, dass der
Mensch jedoch von der öffentlichen Lebensordnung her keine Vorgabe an
Verbindlichkeit und Orientierung mehr erhalte. Alle Möglichkeiten des
Lebensentwurfes, der Weltanschauung und der Religion erschienen nur noch in
Form von konkurrierenden Angeboten, unter denen man frei auswählen könne.
Dies gilt dann auch für den Wahrheitsanspruch des christlichen Glaubens: Nur
für den, der diesen Glauben schon angenommen hat, wird er auch verbindlich. Man
sieht hier, dass das Wort von der „Freigabe" von Weltanschauung und
Religion bei aller formalen Richtigkeit eine aufschlussreiche dialektische
Zweideutigkeit erhält. „Freigabe", die mit dem Schutz der Glaubens- und
Religionsfreiheit sowie des Gewissens des Einzelnen einhergeht, bedeutet auf
der einen Seite eine elementare Gewährleistung menschlicher Freiheit. Jeder
kann nun auf seine Facon selig werden. Sie schützt im Übrigen auch die Freiheit
der so genannten Religionsgesellschaften und darin der Kirchen innerhalb eines
Gemeinwesens. Auf der anderen Seite bringt diese Freigabe auch eine Verbannung
aus der öffentlichen Bedeutungssphäre mit sich, denn im Grunde ist der Weg von
hier aus nicht mehr weit bis zur Erklärung, Religion sei reine
„Privatsache". Die solchermaßen freigegebene Religion kommt in Gefahr, in
ihrer öffentlichen Relevanz schwächer zu werden oder gar zu zerfallen, sich auf
die verbleibenden Nischen der Gesellschaft zurückzuziehen oder sich selbst
ziemlich individualistisch zu gebärden. Die Folge kann auch eine Form offener
oder heimlicher Distanzierung von den Aufgaben des Gemeinwesens sein, sodass
mindestens der Anschein von Gleichgültigkeit entsteht. Für den Staat und die
Gesellschaft kann dies selbst wiederum schädlich sein. Wenn diese selbst keinen
Gesprächspartner unter den freien Gruppen in der Öffentlichkeit haben, der
immer wieder auf bleibende Grundsätze und Grundhaltungen aufmerksam macht,
können sie sich noch mehr in einem nicht selten kurzsichtigen pragmatischen
Zweckdenken verfangen oder sogar für säkulare Heilslehren anfällig werden.
Die Kirchen müssen darum ihren Ort, der durch eine solche vieldeutige
„Freigabe" entstanden ist, in ihrer positiven Bedeutung nützen. Sie haben
damit nämlich die Freiheit und die Unabhängigkeit zum öffentlichen
gemeinschaftlichen Bekenntnis des Glaubens, die Möglichkeit des Zeugnisses
inmitten der säkularen Welt und die Freiheit des Andersseins gegenüber dem
Druck gesellschaftlicher Konventionen. Und damit protestieren sie auch - schon
durch ihre Existenz und ihre Stimme - gegen das Verschweigen der öffentlichen
Bedeutung von Glauben und Religion.
VII.
Gewöhnlich wird die Frage nach der Struktur der modernen Gesellschaft und
die damit zusammenhängende Schwierigkeit gemeinsamer Maßstäbe menschlichen Zusammenlebens
mit dem Stichwort „Pluralismus" gekennzeichnet. Oft wird jedoch die
wirkliche Problematik des Pluralismus nicht ausreichend erläutert. Pluralismus
ist nicht bloß Vielfarbigkeit, Vielstimmigkeit und reiche Ausformung, sondern
bedeutet ein gleichberechtigtes Neben- und so auch mögliches Gegeneinander
verschiedener Lebens- und Weltanschauungen. Wir sprechen dabei z.B. von einem
religiösen Pluralismus und meinen die Vielfalt von Bekenntnissen und
Religionen, von einem Wertepluralismus mit der Verschiedenheit von
Wertsystemen, von einem sozialen oder auch politischen Pluralismus, der die
Vielfalt und Spannung gesellschaftlicher Gruppen und politisch einwirkender
Kräfte zum Ausdruck bringt. Der Pluralismus besonders der Weltanschauungen,
Bekenntnisse und Werte bekommt seine Zuspitzung dadurch, dass ihm oft
weitgehend jede Einheit als übergeordnetes Prinzip fehlt. An diesem Punkt setzt
auch die Kritik an.
Dem Wertepluralismus werden seine schier unbegrenzte Offenheit und damit
auch Unsicherheit angelastet. Weil keine gemeinsamen Grundwerte herausgestellt
und für verbindlich erklärt werden, sei dieser Pluralismus schuld an den Sinn-
und Orientierungskrisen. Eine mehr konservative Spielart dieser Kritik hebt
dabei die Schwächung der Führungs- und Entscheidungskraft des Staates hervor -
die Rede von der „Unregierbarkeit" liegt nahe -, während eine mehr links
orientierte Kritik beklagt, dass die an sich gute Grundidee einer
Gleichberechtigung aller Gruppen mehr Postulat als soziale Realität sei; in
Wirklichkeit sei diese Gleichberechtigung gerade für die Unterprivilegierten
nicht realisierbar.
Spätestens hier wird erkennbar, dass das Stichwort „Pluralismus" zwar
ein Strukturelement der freiheitlich-rechtstaatlichen Demokratie umschreibt,
aber zur Erfassung des Ganzen allein unzureichend ist. Der Begriff des
Pluralismus stellt die Vielfalt und den Wettbewerb, die Verschiedenheit und die
reiche Auswahlmöglichkeit heraus, leistet aber von sich aus nicht die
Vermittlung hin auch zu Gemeinsamkeit und Einheit, die komplementär
dazugehören. Vielfach ist auch das Bewusstsein für die Aufgabe der Integration,
die zu jeder Politik gehört, geschwunden. Gerade die Verfassung dient bei aller
Gewährleistung pluraler Freiheiten auch der Integration in Konsens und Kompromiss.
Solange diese Aufgabe der Integration noch deutlich vor Augen ist, bleibt
die Dialektik von Pluralität und Einheit erhalten. Aber dies ist nicht
selbstverständlich. Pluralismus verlangt nämlich von sich aus nicht bloß die
Wahrnehmung eines gleichberechtigten Nebeneinanders verschiedener Interessen,
sondern fordert auch über alle empirische Feststellung hinaus normativ, dass
die Vielheit anerkannt und gutgeheißen wird. Der Begriff Pluralismus kommt so
immer stärker und ganz undialektisch in einen Gegensatz zu Einheit, Kooperation
und Suche nach einem Konsens.
Diese Struktur ist in der Entwicklung der modernen Gesellschaft noch
manifester geworden. Es geht nämlich nicht nur um einen Pluralismus, der sich
der Aufgabe, ja der Not der - vielleicht sogar sehr schmerzlichen - Vermittlung
und Integration bewusst bleibt, sondern um einen Pluralismus, dem die
Ergänzungsbedürftigkeit durch die Vermittlung zur Einheit gar nicht mehr
bewusst ist und der so in der Gefahr steht, zur Beliebigkeit zu werden. Man muss
dabei nicht gleich an eine gewiss nahe liegende bequeme Beliebigkeit denken,
die allen Ansprüchen unterschiedslos Gehör und Geltung verschafft. In der
gegenwärtigen Diskussion um die „Postmoderne" steht der
Pluralismus-Begriff hoch im Kurs, weil er die Fragmentierung und den
Szenenwechsel des modernen Lebens in der Kunst, in der Wirtschaft, im
Privatleben und auch im Denken auf einen Nenner bringt.[39]
Zunächst soll die Erfahrung radikaler Pluralität in Bezug auf Wissensformen,
Lebensentwürfe und Handlungsmuster festgehalten werden. Der wahre
Postmodernismus zelebriert dabei nicht die unverbindliche Beliebigkeit, sondern
sucht selbst nach neuen Verbindlichkeiten, die freilich nicht abstrakt
universal sein können, sondern eine Vielfalt präziser Verbindlichkeiten
darstellen, die lebbar, sehr real und irgendwie zwischen Singularität und
Universalität angesiedelt sind.[40]
Es ist jetzt noch offenkundiger geworden, wie schwierig für viele
zeitgenössische Mentalitäten die Suche nach letzten gemeinsamen Maßstäben
geworden ist. Nur allzu leicht gewinnen auch hier Ablehnung und Aversion gegenüber
der Idee von Einheit - trotz gegenteiliger Beteuerung - die Oberhand, zumal
wenn mit jeder Vision einer normativen Einheit gedanklich und affektiv
weitgehend Repression und Gewalt verbunden werden. Aus ähnlichen Gründen
möchten viele von vornherein auf jede Letztbegründung von Werten verzichten.
VIII.
Bei aller Anerkennung des faktisch vorhandenen Wertepluralismus in den
modernen Gesellschaften, der auch und gerade in den Verfassungen Rücksicht
erfordert, ist die Frage nach gemeinsamen Maßstäben des menschlichen
Zusammenlebens jedoch unverzichtbar. Aber es ist schwerer geworden, die
Berechtigung dieser Fragestellung zu verteidigen. Es gibt aber auch zusätzliche
Argumente dafür, dass die großen sozialen und globalen ökologischen
Herausforderungen nur in menschheitlich-universalen ethischen Kategorien
bewältigt werden können und nicht innerhalb von partikularen Sinnprovinzen.
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands haben wir bis zu einem
gewissen Grad diesen Streit schon einmal ausgetragen. In den Jahren 1976/77[41]
wurde die so genannte Grundwerte-Debatte geführt. Es ging dabei um jene Normen,
die das sittliche Fundament aller individuellen und sozialen Maßstäbe des
menschlichen Verhaltens und des gelungenen Zusammenlebens darstellen. Es hat
wenig Sinn - wie schon dargelegt -, von philosophischer oder juristischer Seite
aus zu erklären, der Begriff „Grundwerte" sei zu unbestimmt und wolkig.
Fachwissenschaftlich gesehen mag dies sogar zutreffen, aber der Begriff ist ja
auch mehr als eine Art von Problemanzeige dafür gedacht, wo denn jene
Fundamentalüberzeugungen zu finden seien, die auf Dauer die Normen des
menschlichen Zusammenlebens bilden. Wenn die Homogenität einer Gesellschaft
sich auflöst, der innere Pluralismus sich immer mehr steigert und die
Grundwerte als reine „Privatsache" erscheinen, wird es evident, dass der
Konsens über die Grundnormen des menschlichen Lebens abbröckelt. Es erhebt sich
das Problem, wie der Staat und die Gesellschaft z.B. eine Sittlichkeit
aufbauen, bewahren und fördern können, wenn sie sich von den Fragen des konkret
gelebten Ethos und der Religion immer mehr zurückziehen.
Man darf diese Frage nicht zu gering einstufen. Der „Preis" der
Freiheit und des Pluralismus ist hoch. Er verlangt auch die Hinnahme einer
wesenhaften Schwäche, einer konstitutiven Verletzlichkeit und Instabilität der
modernen Gesellschaften. Die darin lebenden Menschen werden zunächst aus ihren
geschichtlichen und kulturellen Beziehungen herausgelöst. Die für das eigene
Dasein des Menschen entscheidenden Ordnungen mit ihren Wirkungen in der
konkreten Lebenswelt, also Herkunft und Familie, Kultur und Religion, gehen
nicht in die Gesellschaft ein. „Gesellschaft" ist so auf weite Strecken
etwas Abstraktes, Asphalt und Boulevard. Gerade der künstliche Boden dieser
Gesellschaft, der ja nicht die „feste Erde" gewachsener
Lebensüberzeugungen darstellt, ist in besonderem Maße instabil, so „wie ein Funke
auf einen Pulverhaufen geworfen eine ganz andere Gefährlichkeit hat, als auf
fester Erde, wo er spurlos vergeht"[42].
Diese Worte Hegels kennzeichnen die wesenhafte Labilität moderner
Gesellschaften.
Auch wenn die öffentliche Meinung in der Annahme verbindlicher Maßstäbe des
Zusammenlebens der Menschen schwankt und unsicher ist, muss der Staat für die
Anerkennung der „Grundwerte", wie sie vor allem in der Verfassung
dokumentiert sind, eintreten. Der Staat ist nicht nur ein Notar der faktischen
öffentlichen Meinung, so sehr der Meinungsbildungsprozess auch ins Gewicht
fallen mag. Er muss sich für die Anerkennung besonders gefährdeter Grundwerte,
zum Beispiel Leben als höchstes Rechtsgut, einsetzen und darf die sittlichen
Grundüberzeugungen nicht schlechterdings dem Einzelnen überlassen, so wenig er
über das konkrete Ethos der Bürger befinden kann. Der Staat muss einen Willen
zur Förderung und zum Schutz, zur Pflege und zur Stützung der Grundwerte
bezeugen. Bestimmte Grundwertentscheidungen sind dem Wechsel der Tageswertungen
entzogen. In einer Zeit der Krise der Maßstäbe werden die Sorge für die
ethische Kultur der Politik und die Pflege der Grundwerte um so notwendiger.
Nicht zuletzt darum ist auch die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in unserem
Land wichtig, aber es ist nicht der einzige Hüter der Werte.
Die Pflege des ethischen Konsenses in der Gesellschaft ist nicht die
ausschließliche, ja auch nicht die vorrangige Aufgabe des Staates. Er teilt sie
mit allen Kräften der freien Gesellschaft, wie zum Beispiel Medien, Verbänden,
Parteien, Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen. Die Kirchen haben dabei keine
Monopol-Verpflichtung für die Sorge um die Grundwerte. Sie dürfen sich auch
nicht in die Rolle des einzigen Garanten der Moralität in der säkularisierten
Gesellschaft drängen lassen. Der Auftrag und die Möglichkeit der Kirchen,
geistige und moralische Orientierung zu leisten, darf von den anderen
gesellschaftlichen Gruppen und vom Staat nicht dazu benutzt werden, sich selbst
der Förderung der Grundwerte zu entziehen und die Kirchen zu ethischen
Stabilisatoren der Gesellschaft oder gar zu Handlangern des Staates zu
degradieren. Sie haben ihren eigenen Auftrag. Die Kirchen dürfen freilich auch
nicht gettohaft in ihr eigenes Inneres flüchten, gleichsam in die Nestwärme der
Gemeinde. Sie dürfen die säkulare Welt nicht einfach fremden Mächten
überlassen. Sie müssen vielmehr eine größere „innere" Nähe gerade auch zur
sensiblen und verletzlichen Eigenstruktur des modernen Staates gewinnen. Sie
müssen die bleibende Sorge um das „Leben" und „Funktionieren" der
Grundwerte mittragen. Wer im Herzen wirklich ja sagt zur Demokratie und zu
einer freiheitlich-rechtstaatlichen Struktur, darf gerade hier keine vornehme
oder stille „Distanzierung" walten lassen, sondern muss aufmerksam die
Konsensbildungen und die Auseinandersetzungen in Staat und Gesellschaft
beobachten und verfolgen, mitzugestalten und zu bestimmen suchen.
Daraus ergibt sich keineswegs eine zu große Nähe der Kirchen zu Staat und
Gesellschaft. Denn die Kirchen sind gerade auch so kritische Begleiter und
Wächter, damit die sittlichen Maßstäbe und die Grundwerte des menschlichen
Zusammenlebens nicht unter die Räder kommen. In diesem Sinne wird die Kirche
immer wieder die Programme der Parteien und ihr konkretes Verhalten, aber auch
die Regierungserklärungen und die Gesetzgebungsvorhaben unter die Lupe nehmen.
Maßstäbe dafür sind in besonderer Weise und auch an erster Stelle die Menschenrechte[43].
Ihre Anwendung wird vor allem auch durch die Katholische Soziallehre
vermittelt, die auf ihre Weise das wichtigste Vehikel ist, um grundlegende Aussagen
über den Menschen und die Strukturen des menschlichen Zusammenlebens von den
Kirchen her in das öffentliche Gespräch zu bringen. In der gegenwärtigen
Situation ist diese Funktion der katholischen Soziallehre - wie sie Papst
Johannes Paul II. auch in der Enzyklika „Centesimus annus" vom 01.05.1991
betont - gar nicht zu überschätzen. Dies gilt nicht zuletzt auch für die
Begegnung und das Gespräch mit den Gesellschaften Mittel- und Ost-Europas, die
vom Kommunismus befreit sind und von denen viele noch nach neuen Wegen ihres
staatlichen und gesellschaftlichen Lebens suchen.[44]
IX.
Inmitten der gesellschaftlichen Segmentierung der Lebensbereiche, der
sozialen Differenzierung und einer hochgradigen Pluralisierung der
Werthaltungen muss der christliche Glaube sich zuerst selbst treu bleiben. Wenn
er sich an die vielen Moden und Wellen besonders begünstigter Trends anpasst,
verliert er sich selbst. Die Chance, dass der Einzelne für sich allein das
christliche Ethos in einer überzeugenden Form leben kann, lässt sich nur
verwirklichen, wenn die Widerstandskraft und die Fähigkeit zur
Selbstständigkeit gut entwickelt sind. Vieles wird also auf die Stärkung
personaler Entscheidungsfähigkeit ankommen.
Dennoch kann nicht der Einzelkämpfer das Ideal sein. In einer solchen
Situation kommt es noch viel mehr als bisher auf das gemeinsam getragene und
gelebte Ethos an. In einer wachsend säkularen Welt und angesichts einer hohen Pluralisierung
kann nur die innere Festigkeit einer Gemeinschaft auf die Dauer das Überleben
von Glaubensüberzeugungen und Lebensanschauungen gewährleisten, besonders wenn
diese nichtkonformistischen Charakter haben. Die Sozialform des christlichen
Glaubens - Gruppe, Gemeinschaft, Gemeinde, Verbände, Bistum, Zusammenschlüsse
auf der überdiözesanen Ebene je nach Sprache und Kultur, Weltkirche - wird
gewiss eine noch größere Bedeutung erhalten. Sie darf jedoch nicht bloß an der
strukturellen Organisationsdichte der Institutionen gemessen werden, sondern
erhält ihre Qualität durch die Lebendigkeit vielfältiger konkreter Beziehungen,
die personal orientiert sind. In dem, was in einem gesunden Sinne
„Basisgemeinschaften" genannt werden kann, und in den neueren geistlichen
Gemeinschaften, aber auch in den Orden und in wirklich erneuerten
Gemeindeformen stehen dafür Hilfen und Anregungen zur Verfügung. In diesen
Rahmen lassen sich auch ökumenische Bestrebungen einordnen, die gerade in
diesem Zusammenhang eine hohe Bedeutung behalten. In diesem Sinne muss auch
eine vertiefte Gestalt „neuer Kirchlichkeit" gefunden werden, die von
einem intensiven Zusammenstehen aller lebt.
Einheit der Kirche ist immer Einheit in der Vielfalt und in der Fülle der
Gaben. Die Kirche kann der zunehmenden Pluralisierung der Lebensstile nur dann
die rechte Antwort entgegenhalten, wenn sie in sich selbst einen großen
Reichtum geistlicher Lebensformen und Lebensstile schafft und zulässt, wie es
sich heute in der Eigenart vieler Gemeinden mit ihrem je eigenen Gesicht und
auch angesichts vieler geistlicher Gemeinschaften bereits abzeichnet. Das
Jesuswort im Johannes-Evangelium „Im Hause meines Vaters sind viele
Wohnungen" hat auch hier seinen guten Sinn. Allerdings wird dadurch die
Sorge um die wirkliche Einheit der Kirche nicht nebensächlicher, sondern viel
radikaler und auch schwieriger.
Die Kirche ist von Hause aus die Stätte eines aufrichtigen Dialogs. Dies
gilt für die Familie als „Kirche im kleinen", für Gruppen, Verbände,
geistliche Gemeinschaften, Gemeinden und alle Ebenen. Dies scheint mir gerade
bei der Findung eines neuen Konsenses im Blick auf Wertentscheidungen
lebensnotwendig zu sein, wenn diese Zellen kirchlicher Vergemeinschaftung
wirklich nicht bloß überleben, sondern ihrem Auftrag gerecht werden wollen.
Hier muss auch der Ort sein, wo verschiedene Wertorientierungen einander
begegnen, die einzelnen Generationen mit ihren Optionen miteinander im Gespräch
bleiben und Menschen unterschiedlicher Wertentscheidung, z.B. im Blick auf Parteien,
letzte Gemeinsamkeiten nicht preisgeben. Je abstrakter unsere Gesellschaft wird
und solche Auseinandersetzungen kaum mehr leisten kann, um so mehr müssen die
lebendigen Substrukturen der Gesellschaft von unten her, regenerativ
abgerissene Fäden eines solchen Dialogs knüpfen. Dieses Feld reicht von der
Familie bis zu den verschiedenen Akademien. Das Wertbewusstsein ist ja immer
wieder im Wandel begriffen. Stets gibt es Akzentverschiebungen und
Neuorientierungen, die nicht zuletzt dem ausgleichenden Gespräch zwischen den
verschiedenen Generationen und den vielen anderen Gruppierungen des Lebens
entstammen und entsprechen. Die Kirche als ein geschichtlich erfahrener
Lebensraum, in dem sich immer wieder Altes und Bewährtes mit Neuem und Fremdem
verband, hat hier zweifellos eine besondere Chance.
Innerhalb einer solchen Gesamtsicht hat die Kirche gewiss auch die Funktion
eines Korrektivs. Wenn in einer Gesellschaft Wertorientierungen radikal in
einseitige Richtungen umschlagen, muss sie - auch in Form des Protests und des
Streits - um die Integration mit Werten kämpfen, die viele für überholt
betrachten. Wir sind heute in vielen Lebensfragen des Einzelnen und der
menschlichen Gemeinschaft vor einer solchen Aufgabe. Man denke nur an den
Schutz des Lebens, vor allem des ungeborenen Kindes, an die Ordnung der
Sexualität innerhalb und außerhalb der Ehe, an Werte wie eheliche Treue, Mut
zum Kind, Stärkung von Solidarität und Subsidiarität. Hier geht es nicht um das
Verharren auf entgegengesetzten Problemlösungen, sondern um die Verteidigung
und die Propagierung echter Werte, die auch künftig dem Menschen das Leben
nicht erschweren, sondern erleichtern helfen. Wenn Erklärungen und
Stellungnahmen weitgehend sich wie bloße Kritik dessen, was ist, ausnehmen oder
so erscheinen mögen, darf die positiv integrierende Funktion solcher
Zwischenrufe nicht verkannt werden. Dies ist jeweils ein langer Weg,
zumal oft zuerst das Bewusstsein geweckt werden muss für die Würde und die
Bedeutung vergessener oder verdrängter Werte.
X.
Die Kirchen pflegen Grundwerte auf verschiedene Weise. Dabei spielt der
unbestimmte und vielfältige Begriff „Grundwerte" zunächst keine Rolle. Es
kommt auf die Sache an. Die Kirchen haben ihren eigenen Auftrag. Die Kirchen
sind nicht an erster Stelle Lieferanten gesellschaftlich notwendiger
Grundwerte. Das tägliche Gebet um den Frieden in allen Eucharistiefeiern rund
um die Welt ist mehr als alle abstrakten Grundwerte, aber sie werden natürlich
durch so etwas konkret realisiert. Darum haben die Kirchen auch ihre eigenen
Erfahrungen und ihre eigene Sprache, die sie nicht verleugnen dürfen.
Der Dekalog (Zehn Gebote), aus langer menschlicher Erfahrung und wachsender
Glaubenseinsicht geboren, ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie aus der
Mitte der Bibel heraus gerade die Religionen, die sich auf sie stützen, auf
ihre Weise wirksame „Grundwerte" verkündigt haben.[45]
Im Übrigen kann man unter Zuhilfenahme der heutigen exegetischen Erkenntnisse
der Dekalog-Forschung in den Zehn Geboten tatsächlich überzeugend die
fundamentalen ethischen Maßstäbe des menschlichen Zusammenlebens neu finden.
Gerade auch ökumenische Anstrengung lohnt sich hier, wie ein gemeinsamer Text,
nämlich „Grundwerte und Gottes Gebot" (1979), der in unserem Land
erarbeitet worden ist, zeigen kann. In diesem Licht kann man auch die
schöpferische Wiederbelebung der Katechismus-Tradition sehen, die sich z.B.
einer Neu-Interpretation des Dekalogs bedient und dabei auch ohne Zwang
gegenwärtige Fragestellungen in sich aufnehmen kann[46].
Die Botschaft des Evangeliums ist notwendigerweise tiefer und reicher als die
immer relativ abstrakt bleibenden „Grundwerte" einer Verfassung. Wenn der
Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann, dann
nährt sich der Fundamentalkonsens einer Gesellschaft letztlich von der
Konvergenz und dem Gespräch vieler konkreter ethischer Lebensentwürfe. Diese
müssen durch ein glaubwürdiges, argumentatives und beredtes Zeugnis in das
öffentliche Gespräch und die gesellschaftliche Konsensbildung eingebracht
werden.
Darum leisten die Kirchen ihren Dienst für die so genannten
„Grundwerte" des freiheitlich-demokratischen Staates am besten, wenn sie
ihre spezifische Eigenart und ihre ureigene Sendung mit Entschiedenheit
ausüben. Eine Beschränkung auf die Ebene der „Grundwerte" allein käme
nicht zum Kern des christlichen Glaubens als Botschaft von der Erlösung und vom
Heil. Überall jedoch, wo der Glaube an Gott und die Liebe zum Nächsten
verkündigt werden, sittliche Weisung für den Alltag des Lebens geschieht und
die Gemeinschaft der Kirche gelebt wird, werden - mindestens indirekt - auch
„Grundwerte" gefördert und gepflegt. Die innersten christlichen
Wahrheiten, wie sie nicht zuletzt auch in der Bergpredigt zur Aussage kommen,
sind zwar ausstrahlungsfähig, in mancher Hinsicht universalisierbar und geben
zum Beispiel der Friedenserziehung wichtige Impulse, sie sind selbst aber
keineswegs „Grundwerte" im strengen Sinn des Wortes, da sie - dies gilt
etwa besonders für das Gebot der Feindesliebe und für das Ideal der Demut
- sehr eng an die Annahme und den Vollzug des Glaubens gebunden sind. Je
überzeugender das konkrete christliche Ethos in seiner Bestimmtheit und mit all
seinen Verschiedenheiten im gesellschaftlichen Raum gelebt und bezeugt wird, um
so mehr dient die Kirche dem Erhalt lebenswichtiger Grundwerte in der Gesellschaft.
Aber sie erschöpft sich nicht in einer Art Zivil-Religion.
Dieses konkrete christliche Ethos wird dabei auf sehr verschiedene Weise
vermittelt: direkt und indirekt, im Zeugnis des Wortes und in der Tat des
Lebens, im Symbol und in der Diakonie bzw. Caritas, in der Kirche und in der
Gesellschaft. Auch sind Menschen allen Alters und in allen Situationen
angesprochen. Dabei darf die argumentative Vermittlung und die Kommunikation in
die verschiedenen Lebensräume hinein nicht vergessen werden. Schließlich sind
lebendige Vorbilder, die anstecken, unentbehrlich.
Wirkliche „Grundwerte" dürfen nicht direkt und bloß einem partikulären
Gruppenethos angehören, sondern müssen der allgemeinen menschlichen Einsicht
zugänglich sein und - wie immer ihr letzter Kern begründet ist - eine universal
vermittelbare und mit der menschlichen Vernunft vollziehbare Einladung bzw.
Verpflichtung für alle darstellen. Insofern eignet dem biblischen und
christlichen Ethos trotz aller konkreten Beheimatung im Glauben eine Durchsichtigkeit,
in der eine universale Geltung dieses Zeugnisses deutlich wird. In diesem Sinne
gibt es gerade auch in der Kirche eine Fülle fließender Übergänge von der
Einzigartigkeit des konkret gelebten Ethos über die Spiritualität und das
Engagement von Gruppen bis zu ethischen Antworten auf globale Herausforderungen
der Menschheit. Das christliche Ethos ist also nicht uniformistisch und
abstrakt, wie heute mancher Verfechter des „Pluralismus" argwöhnt.
Nochmals muss besonders aufmerksam gemacht werden, wie wichtig die
Vermittlungsstufen von innen nach außen sind, also vom Leben der Kirche in die
Gesellschaft hinein. Diese Abstufungen werden nicht zuletzt auch durch die
Katholische Soziallehre und überhaupt die Sozialethik, aber auch durch die
Menschenrechtstraditionen und das Friedensethos sichtbar. Dafür gibt es
wiederum als Vorstufen eine Reihe von notwendigen Voraussetzungen des
Verständnisses. So haben die Philosophie und darin besonders die Anthropologie
eine wichtige Funktion in der Eröffnung der Wege zu zentralen Aussagen. Die
Bestimmung des Menschen ist nicht zuletzt auch darum wichtig, weil elementare
menschliche Grunderfahrungen heute vielen Menschen fremd geworden sind oder
verschüttet wurden. Man denke an das Leiden und das Teilen, an das Dienen und
das Danken, aber auch an die Erfahrung des Sterbens.
Unsere Frage nach diesen Grundwerten erschöpft sich nicht einfach in unserem
Land. Dies ist auch gar nicht zu erwarten. Denn im Grunde hängt ja die
aufgezeigte Krise mit der Situation eng zusammen, die durch den freiheitlichen
modernen Staat mit dem gesellschaftlichen Pluralismus entstanden ist. Deshalb
zeigt sich diese Problematik natürlich über unsere deutsche Situation hinaus
auf vielen Ebenen. Hier erwähne ich nur den jahrelangen Streit um die Präambel
eines Verfassungsentwurfs der Europäischen Union und die laufende Diskussion
über Maßstäbe und ethische Orientierungen im Globalisierungsprozess, besonders
auch im Blick auf die Finanzsysteme und die Welthandelsordnungen. Doch ist dies
ein weiteres Thema.
Hier schließt sich wieder der Kreis. Ich habe versucht zu zeigen, wie die
Kirche bei der Suche nach gemeinsamen sittlichen Maßstäben des menschlichen
Zusammenlebens in den gegenwärtigen Gesellschaften hilfreich sein kann, wobei
sie immer im Dialog und im Wettbewerb steht mit anderen Konfessionen und
Religionen, Weltanschauungen und Lebensentwürfen. Vieles mag dabei
spannungsvoll und widersprüchlich erscheinen. Es gibt in einem solchen Diskurs
gewiss auch mit dem Evangelium und der Glaubensüberzeugung unvereinbare
Aussagen und Haltungen. Man wird also bei aller Suche nach Gemeinsamkeit im
Sinne der Frage „Was hält eine Gesellschaft zusammen?" einräumen müssen,
dass es zuerst nicht auf eine Sammlung allgemein akzeptierter Gemeinplätze
verschiedener Lebensdeutungen und Religionen ankommen kann. Vielleicht ist in
dieser Hinsicht die direkte Suche nach Grundwerten sogar ein stückweit
gescheitert. Es scheint mir wichtig zu sein, dass die verschiedenen
Gemeinschaften und Institutionen, die sich für grundlegende Werte einsetzen,
diese mit aller Überzeugungskraft selbst vertreten. Es ist selbstverständlich,
dass man dabei nicht in einen Fundamentalismus, einem religiösen Fanatismus
oder in Ideologien verfallen darf. Nachdem in unserer Gesellschaft in vieler Hinsicht
mehr Toleranz eingeübt worden ist, kommt es nun darauf an, die eigenen
Überzeugungen zwar plausibel, argumentativ und dialogisch zur Sprache zu
bringen, aber sie eben auch mit Entschiedenheit und dem Mut zum Bekenntnis zu
vertreten.[47]
Dazu braucht es gewiss auch Auseinandersetzung und Streit. Was aber wahr ist
und der Liebe dient, kann für niemand auf die Dauer fremd und ohne Interesse
sein. Aus einem solchen gemeinsamen Bemühen entstehen und leben Grundwerte.
Dafür ist besonders wichtig, dass wir auch Grundsätze darüber formulieren, wie
wir bei allen Verschiedenheiten miteinander umgehen. Dies verlangt auch in
besonderer Weise das Gespräch mit dem Islam.
Anmerkungen
[1]
Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: Immanuel Kant,
Werke, hrsg. von Wilhelm Weischedel, Bd. IV., Wiesbaden 1956, 51 (BA 52) - Zur
Analyse der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten vgl. O. Höffe (Hg.),
Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Ein kooperativer Kommentar, Frankfurt
1988, 3. Aufl., 2000; D. Schönecker /A. W. Wood, Kants „Grundlegung zur
Metaphysik der Sitten". Ein einführender Kommentar, Paderborn 2002; I.
Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Kommentar von Chr. Horn, C. Mieth
und N. Scarano, Frankfurt 2007.
[2]
Ebd., 59 f. (BA 64).
[3]
Ebd., 68 (BA 78). Vgl. außer der schon genannten Literatur
G. B. Sala, Kants „Kritik der praktischen Vernunft". Ein Kommentar,
Darmstadt 2004, 35, 111, 341, 360f.; O. Höffe, Immanuel Kant, 7. Aufl., München
2007.
[4]
Dazu vgl. H.-P. Schwarz (Hg.), Die Bundesrepublik
Deutschland. Eine Bilanz nach 60 Jahren, Köln 2008.
[5]
H. Kuhn, Werte - eine Urgegebenheit, in: H.-G. Gadamer/P.
Vogler (Hg.), Philosophische Anthropologie II, München 1975, 343-373, Zitat:
343.
[6]
Vgl. dazu auch J. Grimm/W. Grimm, Deutsches Wörterbuch, Band
14/I,2, Stuttgart 1987, 459-469.
[7]
O. Höffe, Lexikon der Ethik, 7. Auflage, München 2008, 344.
[8]
Vgl. ausführlicher mit Literaturhinweisen Art. „Wert",
in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Band XII, Basel 2004, 556-583.
[9]
Ebd., 557.
[10]
Vgl. in aller Kürze: C. Schmitt, E. Jüngel, S. Schulz, Die
Tyrannei der Werte, hrsg. von S. Schulz, Hamburg 1979.
[11]
Dies ist ein durchgehendes Urteil, das sich in vielen Formen
immer wieder findet. Ansätze finden sich bereits in „Sein und Zeit", 68,
99f., 150, 286, 293; Einführung in die Metaphysik, Tübingen 1957, 151f.;
(Brief) „Über den Humanismus", Frankfurt o.J., 34f.; Holzwege, Frankfurt
1957, 93f., 205ff., 219ff. u.ö.; Vorträge und Aufsätze, Pfullingen 1954, 45, 77
u.ö. Dabei ist vor allem auf die Nietzsche Interpretation Heideggers zu
verweisen; dazu ausführlich mit weiteren Literaturangaben: A. Denker u.a.
(Hg.), Heidegger und Nietzsche = Heidegger-Jahrbuch 2, Freiburg 2005.
[12]
C. Schmitt, Die Tyrannei der Werte, in: Säkularisation und
Utopie. Ernst Forsthoff zum 65. Geburtstag, Stuttgart 1967, 37-62 (mit
aufschlussreichen Literaturangaben).
[13]
M. Heidegger, Platons Lehre von der Wahrheit, Bern 1947, 37.
[14]
Vgl. Wertlose Wahrheit. Christliche Wahrheitserfahrung im
Streit gegen die „Tyrannei der Werte", in: E. Jüngel, Wertlose Wahrheit.
Zur Identität und Relevanz des christlichen Glaubens. Theologische Erörterungen
III, München 1990, 90-109.
[15]
Historisches Wörterbuch der Philosophie 12, 609-611.
[16]
Ebd., 591-609. Vgl. auch den Art. „Wertphilosophie",
ebd., 611-614, dazu auch den Art. „Werturteil / Werturteilsstreit",
614-621.
[17]
Vgl. schon K. Lehmann, Art. „Grundwerte", in:
Staatslexikon, II. Band, Freiburg i. Br. 1986, 1131-1137 (Lit.); vgl. auch
Ders., Gegenwart des Glaubens, Mainz 1974, 11ff.; Ders., Die Funktion von
Glaube und Kirche angesichts der Sinnproblematik in Gesellschaft und Staat, in:
Essener Gespräche 11 (1977), 9-56; für die heutige Diskussion vgl. N. Lammert
(Hg.), Verfassung - Patriotismus - Leitkultur. Was unsere Gesellschaft
zusammenhält, Hamburg 2006; J. Nida-Rümelin, Demokratie und Wahrheit, München
2006.
[18]
Dazu zusammenfassend Ernst E. Nolte, Nietzsche und der
Nietzscheanismus, Berlin 1990, 62-70.
[19]
Vgl. dazu ausführlicher K. Lehmann, Säkularer Staat: Woher
kommen das Ethos und die Grundwerte? Zur Interpretation einer These von
Ernst-Wolfgang Böckenförde, in: „Um der Freiheit willen ...". Kirche und
Staat im 21. Jahrhundert. Festschrift für B. Reichert, hrsg. von S.Schmidt und
M. Wedell, Freiburg/Basel/Wien 2002, 24-30.
[20]
Vgl. dazu Anm. 17.
[21]
Zur näheren Begründung vgl. K. Lehmann, Glauben bezeugen -
Gesellschaft gestalten, Freiburg i. Br. 1993, 101-136; Ders., Zuversicht aus
dem Glauben, Freiburg i. Br. 2006, 224 (Pluralismus-Problematik), 269ff.,
(Verletzlichkeit gesellschaftlicher Ordnungen), 504ff. (Ambivalenz in der
Modernität).
[22]
Vgl. ausführlicher dazu H. Goerlich, Wertordnung und
Grundgesetz. Kritik einer Argumentationsfigur des Bundesverfassungsgerichts =
Studien und Materialien zur Verfassungsgerichtsbarkeit 1, Baden-Baden 1973.
[23]
Aus der uferlosen Literatur zum Thema nenne ich nur: A.
Klose, Unternehmerethik, Linz 1988; H. G. Nutzinger (Hg.), Wirtschaft und
Ethik, Wiesbaden 1991; H. Steinmann/A. Löhr, Grundlagen der Unternehmensethik,
Stuttgart 1992; B. Noll, Wirtschafts- und Unternehmensethik in der
Marktwirtschaft, Stuttgart 2002; Y. Spiegel, Wirtschaftsethik und
Wirtschaftspraxis - Ein wachsender Widerspruch, Stuttgart 1992;
Wirtschaftsethische Perspektiven I-IV = Schriften des Vereins für
Socialpolitik, 228 (Teil I-IV), hrsg. von K. Homann/H. G. Nutzinger/W.
Gaertner, Berlin 1994, 1996, 1998; P. Koslowski, Prinzipien der Ethischen
Ökonomie. Grundlegung der Wirtschaftsethik und der auf die Ökonomie bezogenen
Ethik, Tübingen 1988; U. Steger (Hg.), Unternehmensethik, Frankfurt 1992; R.
Manstetten, Das Menschenbild der Ökonomie, Freiburg 2000; K. Lefringhausen,
Wirtschaftsethik im Dialog, Stuttgart 1988; L. Roos/Chr. Watrin (Hg.), Das
Ethos des Unternehmers, Trier 1989; H. v. Pierer u.a. (Hg.), Zwischen Profit
und Moral - Für eine menschliche Wirtschaft, München 2003; K. Homann, Ethik in
der Marktwirtschaft, München 2007; ders., Moral in den Funktionszusammenhängen
der modernen Wirtschaft, Stuttgart 1993. Zu diesem Thema vgl. auch K. Lehmann,
Der Schatten des „homo oeconomicus". Zur Notwendigkeit einer integrativen
und lebensdienlichen Ethik des Wirtschaftens (Vortrag in der Kath. Akademie in
Berlin am 17.9.2008), in: KNA-Dokumente, Nr. 10/Oktober 2008, 11-20.
[24]
Vgl. als erste knappe Einleitung: O. Höffe, Lexikon der
Ethik, 349-352 (Lit.).
[25]
W. Vossenkuhl, Die Möglichkeit des Guten. Ethik im 21.
Jahrhundert, München 2006, 317; zum Sinn der Frage nach „absoluten Werten"
vgl. 311ff., zum Begriff des guten Lebens vgl. ebd., 235ff.; zum Begriff des
gelungenen Lebens vgl. O. Höffe, Lebenskunst und Moral, München 2007, 69f. u.ö.
[26]
Vgl. ebd., 319.
[27]
Superkapitalismus. Wie die Wirtschaft unsere Demokratie
untergräbt, Frankfurt 2008; dazu ergänzend vor dem nordamerikanischen Hintergrund
J. K. Galbraith, Die solidarische Gesellschaft. Plädoyer für eine moderne
soziale Marktwirtschaft, Hamburg 1998; ders., Die Ökonomie des unschuldigen
Betrugs. Vom Realitätsverlust der heutigen Wirtschaft, München 2005.
[28]
Vgl. die Textsammlung Wirtschaft und Ethik, hrsg. v. H. Lenk
und M. Maring, Stuttgart 2002.
[29]
Vgl. dazu K. Lehmann, Notwendiger Wandel der Sozialen
Marktwirtschaft = Ludwig-Erhard-Lectures, hrsg. von der „Initiative Neue
Soziale Marktwirtschaft", Berlin 2002.
[30]
Vgl. P. Ulrich, Zivilisierte Marktwirtschaft. Eine
wirtschaftsethische Orientierung, Freiburg 2005, 167ff.
[31]
Vgl. die Nachweise in dem eben genannten Beitrag
„Notwendiger Wandel der Sozialen Marktwirtschaft".
[32]
Vgl. nun zusammenfassend R. Dahrendorf, Der Wiederbeginn der
Geschichte vom Fall der Mauer zum Krieg im Irak, München 2004.
[33]
Vgl. Chr. Lütge, Was hält eine Gesellschaft zusammen? Ethik
im Zeitalter der Globalisierung = Die Einheit der Gesellschaftswissenschaften,
140, Tübingen 2007.
[34]
E. Noelle-Neumann/R. Köcher, Die verletzte Nation, Stuttgart
1987, 11.
[35]
Vgl. K. Lehmann, Menschenwürde: Herkunft und Zukunft,
Philosophisch-theologische Anmerkungen, in: Günter Seubold (Hg.),
Humantechnologie und Menschenbild. Mit einem Blick auf Heidegger, Bonn 2006,
129-149.
[36]
Staat - Gesellschaft - Freiheit. Studien zur Staatstheorie
und zum Verfassungsrecht, Frankfurt 1976, 60. Vgl. dazu K. Lehmann, Säkularer
Staat, in: S. Schmidt/M. Wedell (Hg.), „Um der Freiheit willen...!",
Freiburg i. Br. 2002, 24-30.
[37]
Vgl. dazu besonders Th. Schieder, Nationalismus und
Nationalstaat. Studien zum nationalen Problem im modernen Europa, hrsg. v. O.
Damm und H.-U. Wehler, Göttingen 1991.
[38]
Bericht über den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vom
10.-23.August 1948, München o.J., 61.
[39]
Vgl. dazu W. Welsch, Unsere postmoderne Moderne, Weinheim
1991(3); ders. (Hg.), Wege aus der Moderne. Schlüsseltexte zur Postmoderne-Diskussion,
Weinheim 1988.
[40]
Vgl. auch kritisch H.-L. Ollig SJ, Philosophische
Zeitdiagnose im Zeichen des Postmodernismus. Überlegungen zur jüngsten
deutschen Postmoderne-Diskussion, in: Theologie und Philosophie 66 (1991),
338-374.
[41]
Vgl. zusammenfassend mit Literaturangaben K. Lehmann,
Grundwerte, in: Staatslexikon, II. Band, Freiburg i. Br. 1986 (7), 1131-1137 =
Karl Lehmann, Glauben bezeugen, Gesellschaft gestalten, Freiburg i. Br. 1993,
101-108; vgl. zum Umfeld: Gesellschaftlicher Wertewandel und christlicher
Glaube, in: ebd., 128-136.
[42]
G. W. F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts,
Hamburg 1955(4), § 319, 277. Ausführlicher dazu K. Lehmann, Gegenwart des
Glaubens, Mainz 1974, 11-34; ders., Die Funktion von Glaube und Kirche
angesichts der Sinnproblematik in Gesellschaft und Staat heute, in: Essener
Gespräche zum Thema Staat und Kirche, hrsg. von J. Krautscheidt und H. Marré,
Münster 1977, 9-56, auch in: K. Lehmann, Glauben bezeugen, Gesellschaft
gestalten, Freiburg i. Br. 1993, 15-39.
[43]
Vgl. dazu L. Kühnhardt, Die Universalität der Menschenrechte.
Studien zur ideen-geschichtlichen Bestimmung eines politischen
Schlüsselbegriffs, München 1987; K. Hilpert, Die Menschenrechte. Geschichte -
Theologie - Aktualität, Düsseldorf 1991; O. Höffe, Politische Gerechtigkeit.
Grundlegung einer kritischen Philosophie von Recht und Staat, Frankfurt 1987,
E. Schockenhoff, Naturrecht und Menschenwürde. Universale Ethik in einer
geschichtlichen Welt, Mainz 1996.
[44]
Vgl. jetzt zusammenfassend A. Rauscher (Hg.), Handbuch der
Katholischen Soziallehre. Im Auftrag der Görresgesellschaft zur Pflege der
Wissenschaft und der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle,
Berlin 2008; vgl. dazu meine Präsentation am 4.12.2008 in Berlin, Wider den
Trend. Zum neuen „Handbuch der Katholischen Soziallehre", in: Rheinischer
Merkur Nr. 51/52 2008, 6.
[45]
Vgl. dazu K. Lehmann, Grundwerte und Zehn Gebote, in:
Lebendige Seelsorge 30 (1979), 167-171. - Wie weit sich die in diesem Beitrag
behandelte Problematik auch in der Thematik der sogenannten „civil
religion" findet, kann hier nicht näher behandelt werden, vgl. zur
Information R. Schieder, Civil Religion. Die religiöse Dimension der
politischen Kultur, Gütersloh 1987 (Lit.); T. Rendtorff, „Civil Religion",
in: G. Mertens/W. Kluxen/P. Mikat (Hrsg.), Markierungen der Humanität,
Paderborn 1992, 265-279; W. Pannenberg, Grundlagen der Ethik, Göttingen 1996,
15ff., 23ff., 95ff., 131ff. Dasselbe gilt für das Wiederaufleben unseres Themas
im Kommunitarismus. Statt vieler vgl. W. Kymlicka, Politische Philosophie
heute, Frankfurt 1996, 169-199.
[46]
Vgl. z.B. Katholischer Erwachsenenkatechismus. Zweiter Band:
Leben aus dem Glauben, hrsg. von der Deutschen Bischofskonferenz, Freiburg i.
Br. 1995.
[47]
Zum praktischen Vorgehen vgl. die Beispiele in K. Lehmann,
Glauben bezeugen, Gesellschaft gestalten, Freiburg i. Br. 1993; ders.,
Zuversicht aus dem Glauben. Die Grundsatzreferate des Vorsitzenden der
Deutschen Bischofskonferenz, Freiburg i. Br. 2006.
Mit freundlicher Genehmigung: www.bistummainz.de
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