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| Erschienen in Ausgabe: No. 7 (1/1995) | Letzte Änderung: 21. Januar '09 |
von Roberto Simanowski
In diesem Text geht es um einen Mann und um einen Begriff. Der
Mann verschwimmt im Dunkel der Vergangenheit, er ist als historische Person
nicht mehr zu rekonstruieren. Wir sind angewiesen auf Zeugnisse Dritter, die
uns im Grunde nur erlauben, vom literarischen Sokrates zu sprechen. Das
Schicksal der Ungreifbarkeit teilt die "Postmoderne" mit Sokrates. Dieser
Begriff wird heute inflationär eingesetzt, hat seine Wurzeln in der
Architekturkritik, breitete sich aber bald erfolgreich auf das Gebiet der
Literatur, Malerei, Philosophie und des Feuilletonismus aus. Die Schwierigkeit,
Postmoderne zu definieren, ist dabei bereits Ausdruck ihrer selbst und
gehört, soweit es um die philosophische Variante geht, wesentlich
zu ihrer Definition. Denn die erkenntnistheoretischen Grundaussagen der
Postmoderne reklamieren die Relativität aller Aussagen, die unintergehbare
Subjektivität aller Wahrnehmung und allen Wissens, was bei so
verschiedenen Denkern wie Lyotard, Foucault und Derrida zur Infragestellung von
Wahrheitssätzen und Definitionen führt. Eine Definition der
philosophischen Postmoderne kann aber zumindest festhalten, daß
Postmoderne für Pluralilät steht, daß sie in der Einheit die
Gefahr des Totalitarismus sieht, da Konsens ihrer Auffassung nach nur durch den
erzwungenen Ausschluß dissonanter Positionen hergestellt wird. Der
Gedanke der objektiven Wahrheit wird in der philosophischen Postmoderne
daher durch die Kategorien Sprachspiele, Difference oder Ordnung der Diskurse
verdrängt. Das führt in eine Aporie des Handelns, die im folgenden
theoretisch herzuleiten und praktisch zu skizzieren ist, bevor in der
"Apologie" des Sokrates nach einer Lösung gesucht werden kann.
Wenn es erkenntnistheoretisch nicht mehr möglich ist, die Wahrheit
festzustellen, sondern immer nur noch die subjektive Auffassung von
Wahrheit, geht Wahrheit als Unterscheidungskriterium für gerechtes oder
ungerechtes Handeln verloren. An ihre Stelle tritt das subjektive Urteil, das
zwar von mehreren geteilt werden, aber keinen Verbindlichkeitscharakter
beanspruchen kann. Unterschiedliche Handlungsziele, mit denen sich
unterschiedliche subjektive bzw. kollektive Wahrheiten gegenübertreten,
sind dann im Heterogenitätsgrundsatz gleichermaßen aufgehoben. Ein
Konfliktlösungsmodell, wie es Habermas mit seinem Ansatz der
kommunikativen Vernunft entwickelt, wird in der postmodernen Perspektive
nicht akzeptiert. Habermas geht in seiner "Diskursethik" zwar ebenfalls von der
Kontextabhängigkeit und Relativität von Bedeutungskonstitution aus,
glaubt jedoch, der Relativität mit der vollständigen Rationalisierung
diskursiver Interaktion begegnen zu können. Der "zwanglose Zwang des
besseren Arguments" soll subjektive bzw. kontextuale Verzerrungen vermeiden und
die Errichtung eines universellen Konsens ermöglichen. Aber auch das
Laß-uns-drüber-Reden-Modell entkommt dem Makel eines
prädiskursiven Reglements nicht, denn der Prozeß der
kommunikativen Konsensfindung setzt zumindest den Konsens über die
Kommunikationsregeln schon voraus. (1)
Vom postmodernen Standpunkt aus kann es kein "unschuldiges"
Konfliktlösungsmodell geben. Jeder Versuch, Konsens herrschaftsfrei
herzustellen, benötigt Regeln, die ihrerseits zunächst
herrschaftsfrei erstellt werden müßten. Das erfordert einen
Konsens vor dem Konsens. Dieser mag in vielen Fällen bestehen, kann
aber nicht vorausgesetzt werden. In der Diskussion um den Paragraphen 218
stößt das prinzipiell konsensfähige Argument der
Abtreibungsgegner "Du sollst nicht töten" z. B. auf den Dissens in der
Definition der Leibesfrucht vor dem Fetusstadium. Um sie als
eigenständiges, rechtsfähiges Leben definieren zu können,
muß auf Definitionen zurückgegriffen werden, über die
keineswegs Konsens besteht. Ein anderes Beispiel wäre die juristische
Behandlung Homosexueller. Wie soll auf den Wunsch homosexueller Paare nach
formaler Gleichstellung oder nach der Adoption von Kindern reagiert werden? Die
dabei eingesetzten Argumente berufen sich auf eine ganz unterschiedliche
Beantwortung der entscheidenden Fragen wie: Was ist eine Familie? Ist sie
geschlechtsspezifisch oder generationsspezifisch zu bestimmen? Ist
Geschlechtsidentität biologisch oder kulturell konstituiert? Es ist nicht
abzusehen, wie in dieser Frage Konsens hergestellt werden kann und wie es zu
allgemeinverbindlichen, gerechten Bewertungskriterien als Grundlage
juristischer Entscheidungen kommen soll. Die Entscheidung wird sich maximal auf
das positive Recht berufen können, womit sie den Konflikt
administrativ löst. Gerechtigkeit ist damit noch nicht gegeben.
Der Begriff der Gerechtigkeit zielt (in einer aktuellen Definition) auf
ein "zeitlos gültige[s] Maß richtigen Verhaltens", auf ein
"universales Prinzip humaner Sittlichkeit", das "dem positiven Recht vor- und
übergeordnet" ist und "im jeweils geltenden positiven Recht verwirklicht
werden" soll (Deutsches Rechtslexikon, 119). Wie aber kann Gerechtigkeit als
ein universales Prinzip im positiven Recht verwirklicht werden? Man hat in
diesem Zusammenhang seit Aristoteles immer wieder auf das Naturrecht als einer
Art nichtrelativen Rechts verwiesen. Um heute einen Bezugspunkt für das
Naturrecht zu haben, muß allerdings ein Naturzustand konstruiert werden.
In welche Schwierigkeiten man damit für die Gerechtigkeit als
überpositivem Recht heute käme, zeigt sich nicht nur am Beispiel der
Homosexualität, sondern auch der medizinischen Forschung und Praxis. Beide
scheinen natürliche Gegebenheiten und Zusammenhänge außer Kraft
zu setzen: nicht nur Homosexualität auch Penizillin müßte
"gerechtermaßen" verboten werden. Aber dieser Einwand setzt selbst schon
eine bestimmte Aussage über den Naturzustand voraus, die als
objektive Wahrheit akzeptiert werden muß, ehe sie als Kriterium
für juristische und schließlich ethische Fragen dienen kann. Ohne
den Konsens über die Objektivität eines rekonstruierten
Naturzustandes wird es keinen Konsens über Gerechtigkeit und Ethik geben.
Mit dem Verlust der objektiven Wahrheit ist keine Gerechtigkeit denkbar, die
ohne die Qualität der Universalität und Zeitlosigkeit einfach auf den
Begriff des positiven Rechts schmilzt. Die Kategorien Universalität und
Zeitlosigkeit indes gehen bereits verloren, wenn Ethnologen uns gelegentlich
die Beispiele dafür liefern, wie in verschiedenen Teilen der Erde
unterschiedliche Wahrheitsvorstellungen die Begriffe Gerechtigkeit und Ethik
unterschiedlich füllen. Dabei bleibt der für die Differenz
verantwortliche andere Kontext noch an den anderen Kulturraum gebunden. Die
Kontextualität der Definitionen muß jedoch auch zeitlich
gedacht werden: Aussagen verändern sich in der Zeit. Das zielt nicht
auf die Banalität, daß man heute anderer Meinung zu einer Sache sein
kann als vor oder in zwei Jahren, sondern darauf, daß schon die Sekunde
den Kontext ändert. Dies führt zu Jacques Derrida, der die
Unmöglichkeit einer objektiven Wahrheit sprachphilosophisch
begründet.
Das Wort, mit dem Derrida seine Philosophie auf den kürzesten Ausdruck
bringt, heißt différance. Es verweist auf die
Doppeldeutigkeit des lateinischen Wortes "differre", das sowohl für
Aufschieben, Verzögern wie für sich unterscheiden, nicht identisch
sein steht. Der Begriff der différance vereinigt beide
Bedeutungen (Aufschieben und Unterschiede setzen) und zeigt an, daß
Aufschub Veränderung ist (Derrida, Die différance, 83-85).
Für die Unmöglichkeit einer objektiven Wahrheit steht dieser
Begriff insofern, als er für die Unmöglichkeit
endgültiger Bedeutungskonstituierung eines sprachlichen Zeichens
steht. Dies soll kurz erläutert werden.
Derrida richtet sich gegen die Auffassung, daß die Sprache aus Zeichen
bestehe, die eine substantielle Bedeutung haben und mit diesen ihnen
zugehörigen Bedeutungen eine Beziehung zueinander herstellen. Darin folgt
er Saussure, der bereits argumentierte, das Zeichen sei nur durch die
Differenzen definiert, die es von anderen Zeichen unterscheiden, es sei also
das, was die anderen Zeichen nicht sind. (2) Saussure orientierte damit
auf die relationale Bedeutung der Zeichen. Allerdings ist nach seiner
Voraussetzung der Vorgang der Differenzierung, die Bewegung des Bezeichnens,
abschließbar. Der Signifikant kommt schließlich bei "seinem"
Signifikaten an. Derrida sieht darin das Festhalten an einem "transzendentalen
Signifikat". (3) Für ihn vollzieht sich mit dem zweiten Aspekt der
différance, der Veränderung, auch ein Spiel zwischen
den Elementen des sprachlichen Zeichensystems. Für ihn ist nicht nur die
konkrete Signifikation eines Signifikanten nicht substantiell, sondern auch
nicht die Trennung in Signifikat und Signifikant: das Signifikat eines
Signifikanten wird selbst wieder zum Signifikanten. Um es an dem für uns
wichtigen Begriff zu illustrieren: Der Signifikant "Gerechtigkeit" erhält
im Rechtslexikon die Signifikation: "universales Prinzip humaner Sittlichkeit".
Diese Signifikation verweist auf vier Signifikanten (universal, Prinzip, human,
Sittlichkeit), die wiederum für je mindestens einen Signifikaten stehen.
Diese neuen Signifikate werden über neue Signifikanten auf weitere
Signifikate verweisen. Der Prozeß ist unabschließbar, er vollzieht
sich nicht in einer Tiefenbewegung hin zu einem endgültigen Signifikat,
sondern in einer Kreisbewegung. Durch diese Zirkularität kann man nie an
den Ursprung/Anfang gelangen, von dem her entlang der Signifikantenkette
und zurück zum Ausgangssignifikanten "Gerechtigkeit" dessen Signifikation
abgeschlossen werden könnte. Die Konsequenz: das Signifikat des
Signifikanten "Gerechtigkeit" wird niemals präsent sein. Ohne den Anfang
gibt es kein Ende. Der "absolute Ausgangspunkt" wäre aber zugleich der
Ort, von dem her die "prinzipielle Verantwortung" sich ableiten ließe.
Man müßte nur von ihm ausgehen und mit bestimmten Prinzipien,
Axiomen und Definitionen (die sich alle wiederum auf ihren absoluten
Ausgangspunkt würden berufen müssen) unter Beachtung einer Ordnung
von Begründungen seine Rede entwickeln, um zu einem prinzipiell
verantwortbaren Ergebnis zu gelangen. Die Möglichkeit der transzendentalen
Letzbegründung fällt mit der Idee vom "absoluten Ausgangspunkt".
(4)
Derridas sprachphilosophischer Ansatz zeigt nur eine Möglichkeit,
die Kategorien "objektive Bedeutung" und "objektive Wahrheit" zu demontieren.
Foucault und Lyotard kommen in ähnlicher Weise, aber mit anderer
Perspektive, zu gleichen Ergebnissen. Prinzipielle Aussagen (wie: was ist
Wahrheit, was ist Gerechtigkeit) können nur noch für den Moment des
Sprechens getroffen werden, womit sie nicht mehr prinzipiell, sondern
subjektiv, situationsbedingt, vorläufig sind. Die Beantwortung einer
solchen Frage ist niemals abschließbar. Anders formuliert: die Antwort
liegt darin, daß es keine Antwort gibt. Die Konsequenz aus dieser
Unabschließbarkeit zeigt sich denn auch in Derridas Beantwortung der
Frage, was ist Gerechtigkeit: "Die Gerechtigkeit ist eine Erfahrung des
Unmöglichen. Ein Gerechtigkeitswille, ein Gerechtigkeitswunsch, ein
Gerechtigkeitsanspruch, eine Gerechtigkeitsforderung, deren Struktur nicht in
der Erfahrung einer Aporie bestünden, hätten keine Chance jenes zu
sein, was sie sein wollen: ein gerechter, angemessener Ruf nach Gerechtigkeit"
(Derrida, Gesetzeskraft, 33). Daraus schlußfolgert er: "man kann die
Gerechtigkeit nicht thematisieren oder objektivieren, man kann nicht sagen
'dies ist gerecht' und noch weniger 'ich bin gerecht', ohne bereits die
Gerechtigkeit, ja das Recht zu verraten" (ebd., 21).
Die praktischen Konsequenzen eines solchen Theorems sind äußerst
prekär. Sie führen genaugenommen zu völliger Lähmung, denn
aufgrund der Unabschließbarkeit des Signifikationsprozeßes
dürfte ein Wort niemals als Sprache öffentlich erscheinen, geschweige
denn, in eine Handlung übergehen. Manfred Frank wirft dem postmodernen
Denken deswegen Konservatismus vor, denn: wer "nichts mehr zu behaupten
beansprucht, der kann auch nichts bestreiten - seine Rede entbehrt des
logischen 'Bisses'; sie ist dennoch fatal, weil sie auf einen radikalen
Nicht-Interventionismus gegenüber dem Weltlauf und auf ein laisser
faire hinausläuft, in dem das Subjekt eingeladen wird, gegenüber
dem Seinsgeschick oder dem 'diffèreance'-Geschehen abzudanken oder in
die Unmündigkeit/Verantwortungslosigkeit abzutauchen" (Frank, 138). (5) In
der Praxis innerhalb eines Staatsgebildes muß die Wissensunsicherheit
tendenziell dazu führen, daß positive Gesetzgebung von vornherein
keinen Anspruch mehr auf die Wahrheit erhebt. (6) Andererseits kann man
dem postmodernen Denken ebenso Anarchismus vorwerfen. Da es auf der
Inkommensurabilität der verschiedenen Wahrheiten besteht, muß es
auch auf den Minimalkonsens verzichten, den die wehrhafte Demokratie mit
bestimmten unveräußerlichen Regeln (wie der Intoleranz gegen
undemokratische politische Strömungen) einklagt. Regellosigkeit aber
führt zu Anarchie und Bürgerkrieg, was das Recht des Stärkeren
an die Stelle gegenseitiger Akzeptanz treten läßt. Die Forderung
nach herrschaftsfreier Kommunikation wäre dann weit weniger erfüllt
als in Habermas' "zwanglosen Zwang des besseren Arguments". Während das
Modell der kommunikativen Vernunft nicht "unschuldig" genannt werden
kann, muß das Modell der Sprachspiele und des "Widerstreits" (Lyotard)
als naiv bezeichnet werden.
Die postmoderne Philosophie scheint eine "Gut-Wetter-Philosophie" zu sein, die
bei der Lösung konkreter Interessenkonflikte versagen muß. Derridas
Aussage: Ich bin nur gerecht, wenn ich weiß, daß ich nicht
gerecht bin, führt ins juristische und politische Patt. Vor diesem
Hintergrund wird nun Sokrates in zweifacher Hinsicht interessant. Zum einen,
weil er in einem Prozeß vor dem Gericht Athens um Gerechtigkeit
kämpft, zum anderen, weil sein philosophischer Grundsatz sich unter
Derridas Aussage legen läßt: Ich bin nur weise, insofern ich
weiß, daß ich nichts weiß. Die Nähe zum Wissen und
die Nähe zur Gerechtigkeit resultiert jeweils aus der Distanz. Beide
machen über ihren Gegenstand die eine Aussage: daß keine
prinzipielle Aussage zu machen ist.
Als Sokrates 399 v. u. Z. in Athen des Frevels angeklagt wurde, nicht an die
alten Götter zu glauben und die Jugend zu verderben, hatte er drei
prinzipielle Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
1. Er konnte sich dem Prozeß und der Gefahr einer Verurteilung durch die
Flucht entziehen.
2. Er konnte sich der Anklage stellen und versuchen, die Richter von seiner
Unschuld zu überzeugen und einen Freispruch zu erwirken.
3. Er konnte das berühmte Prinzip seines Fragens nach den
Gewißheiten des Wissens auch auf den Gegenstand Gerechtigkeit anwenden
und damit die Möglichkeit der Rechtssprechung überhaupt
problematisieren.
Sokrates hat sich für die zweite Variante entschieden. Er hat sich den
Vorwürfen, die ihm gemacht wurden, gestellt. Er hat mit seiner forschen
und stolzen Verteidigungsstrategie immerhin 220 der 500 Richter auf seine Seite
gebracht, hat nicht um sein Leben gebettelt, hat als Verurteilter die
Möglichkeit der Flucht ausgeschlagen und ging erhobenen Hauptes in den
Tod. Dafür ist ihm die Bewunderung der Nachwelt zuteil geworden. Aber es
drängt sich die Frage auf, warum er in dieser Situation nicht das tut, was
er immer tat: die Frage nach der Gewißheit des Wissens stellen. Denn es
ist durchaus damit zu rechnen, daß Sokrates, wie Gernot Böhme
vermutet, durch eine "radikale Durchführung seiner Methode" die
bestehenden Gesetze "als grundlos und damit als unberechtigt erweisen
könnte" (Böhme, 167). Gerade die Abwesenheit dieser Frage, gerade
diese Leerstelle wird vor dem Hintergrund des Wirkens Sokrates'
unübersehbar zum springenden Punkt dieses Textes. Denn die Frage nach den
Sicherheiten des Wissens, nach dessen Vorraussetzungen, ist es ja, was ihn als
Philosophen eigentlich berühmt gemacht hat: Da er weiß, daß er
nichts weiß, ist er der weiseste von allen. "Das sokratische Nichtwissen
besteht in dem Bewußtsein, in den wichtigsten Fragen des Lebens kein
geprüftes Wissen zu haben", faßt Franz Josef Weber zusammen (Weber,
9) - Sokrates führt "die Wahrheit des Objektiven aufs Bewußtsein,
auf das Denken des Subjekts zurück", kommentiert Hegel (Hegel, 442f.).
Das Denken wird an das Subjekt als Maßstab der Wahrheit
zurückgebunden. Das bedeutet die Aufklärung des Denkens über
sich. Sokrates fragt seinen Gesprächspartner nach dem Grund der
Gewißheit seines Wissens und deckt dabei immer weitere Vor-Urteile
auf. Er demontiert, ohne eine neue Wahrheit angeben zu können. So entzieht
er sich im "Menon"-Dialog schließlich der Klärung der Frage "Was ist
Tugend?", nachdem er eine Reihe von Ansichten darüber als falsche
aufgedeckt hat. Die Antwort wird auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben,
die Ungewißheit ist gewachsen, nicht ausgeräumt. Der einzige
Wahr-Satz des Sokrates, man könne nur wissen, daß man nichts
weiß, ist vergleichbar dem einzigen Wahr-Satz der Postmoderne, daß
es gibt keine objektive Wahrheit gebe. Beiden gemeinsam ist damit
natürlich auch das Problem der Gewißheit der Ungewißheit.
Woher weiß man, daß man nichts weiß? Wie kann man sagen,
daß es keine objektive Wahrheit gebe?! In der Selbstanwendung muß
diese Aussage ihren eigenen Wert zerstören, und diesem performativen
Widerspruch, der den postmodernen Denkern so gern vor Augen gehalten wird,
entkommt auch Sokrates nicht. Denn sein Satz ist kein ihm von den Göttern
gegebener und damit über allen Zweifel erhabener Satz. Das Orakel sagt in
der Überlieferung des Platons nur, Sokrates sei der weiseste aller
Menschen. Die bekannte Formulierung jedoch ist Ergebnis seiner eigenen
Interpretation - also eines Wissenseinsatzes. Es kommt in unserem Zusammenahng
allerdings nicht darauf an, das Problem der Objekt- und Metasprache zu
klären. Wichtiger als die Frage, wie ist eine solche Aussage zu machen,
ist für uns die Frage, wie nach einer solchen Aussage noch Handeln
möglich sein kann.
Warum also versucht Sokrates nicht, jene, die über ihn zu Gericht sitzen,
in ihrer Gewißheit, die Gerechtigkeit zu vertreten, in die Aporie zu
führen? Warum verschweigt er diese prinzipielle Frage? Da sein
dekonstruktives Fragen den scheinbar wissenden Gesprächspartner bisher
regelmäßig zum Wissen des Nichtwissens führte, wäre in
diesem Fall nicht auszuschließen, daß die Richter die
Unmöglichkeit, gerecht zu sein, einsehen und das Verfahren einstellen.
Menon vergleicht im Gespräch mit Sokrates über die Tugend dessen
Wirkung mit der eines Krampfrochens: "Denn auch dieser macht jeden, der ihm
nahekommt und ihn berührt, erstarren. Und so dünkt mich, hast auch du
mir jetzt angetan, daß ich erstarre. Denn in der Tat, an Seele und Leib
bin ich erstarrt und weiß dir nichts zu antworten, wiewohl ich schon
tausendmal über die Tugend gar vielerlei Reden gehalten habe vor vielen
und sehr gut, wie mich dünkt. Jetzt aber weiß ich überall nicht
einmal, was sie ist, zu sagen" (Menon. 80a - b). Hätte Sokrates mit dieser
Methode nicht auch vor seinen Richtern Erfolg haben können? Umsomehr als
es sich um zufällig ausgewählte Richter handelt, die noch keine
Abwehrmechanismen gegen ein solches Fragen entwickelt haben?
Sokrates hätte die Fähigkeit der Richter, gerecht zu sein, in
zweifachem Sinne hinterfragen können. Zum einen mit Blick auf den Begriff
Gerechtigkeit als "universales Prinzip humaner Sittlichkeit", zum
anderen bezüglich der Urteilsfindung gemäß dem positiven
Recht Athens. Auf beiden Ebenen ist das Wort problematisierbar. Auf der ersten
wäre im konkreten Fall z. B. die Norm, daß die Jugend nicht
verführt werden soll, zu diskutieren, auf der zweiten die Frage,
was den Tatbestand einer Verführung der Jugend erfüllt. Nach
Derridas und Sokrates' theoretischen Voraussetzungen wäre die Frage auf
beiden Ebenen nicht objektiv beantwortbar. Ein verbindliches Urteil hätte
nicht gefällt werden können. Sokrates jedoch stellt die Frage nach
der Gerechtigkeit weder auf der einen noch auf der anderen Ebene.
Diese Behauptung stimmt auf den ersten Blick nicht ganz. Sokrates macht
durchaus einige Vorstöße, um die Urteilsfindungskompetenz seiner
Richter in Frage zu stellen. So spielt er auf die Manipulierbarkeit der
Meinungsbildung an, wenn er seine Richter darauf hinweist, daß sie schon
lange vor diesem Prozeß durch Sokrates' Feinde gegen ihn eingenommen
worden seien; in einer Zeit, da sie z. T. noch Kinder und das heißt, da
sie am vertrauensseligsten waren (Apologie. 18c). An anderer Stelle sagt er
seinen Richtern ins Gesicht: jeder könne die Weisheit des Sokrates
erlangen, sofern er einsieht, "daß er in der Tat nichts wert ist, was die
Weisheit anbelangt" (Apologie. 23c). Dann spricht Sokrates jenen Vorgang unter
der Herrschaft der 30 Tyrannen an, da die zehn Strategen von den Athenern zu
Unrecht verurteilt wurden. Später haben die Athener dieses Urteil bereut
und wiederum diejenigen, die den Prozeß angestrebt hatten, zur
Verantwortung gezogen. Unsicherheit und Veränderung des
Gerechtigkeitsempfindens innerhalb weniger Zeit werden, wenn auch indirekt,
angesprochen als eine Erfahrung jener, die nun erneut Gerechtigkeit
ausüben sollen (Apologie. 32b). Aber erst in seiner Rede nach der
Verurteilung thematisiert Sokrates ausdrücklich die Möglichkeit,
gerechte Urteile zu sprechen. Er kritisiert die Verfahrensweise der athenischen
Rechtsfindung: "wenn ihr ein Gesetz hättet, wie man es anderwärts
hat, über Leben und Tod nicht an einem Tage zu entscheiden, sondern nach
mehreren, so wäret ihr wohl überzeugt worden" (Apologie. 37a - b).
Zwar will Sokrates keinen Zweifel darüber lassen, daß bei einer
längeren Verhandlung ein "gerechtes" Urteil (also seine Freisprechung)
möglich geworden wäre, aber das kann den archimedischen Punkt, den
Sokrates hier ungewollt freilegt, nicht mehr überdecken. Es ist einmal auf
das hingewiesen, was Derrida mit dem Begriff "différance"
faßt: Aufschub ist Veränderung. Die Verlängerung des Prozesses
auf eine endliche Zeit kann unter dieser Maßgabe jedoch nur eine relative
Vermeidung des Irrtums sein, keine absolute. Auch dazu noch einmal Derrida:
"Der Augenblick der Entscheidung ist, wie Kierkegaard schreibt, ein Wahn. Dies
trifft vor allem auf den Augenblick der gerechten, angemessenen Entscheidung
zu, die die Zeit zerreißen und den verschiedenen Dialekten trotzen
muß. Ein Wahn (ist's). Auch wenn man von der Hypothese ausgeht, daß
die Zeit und die Überlegenheit, die Geduld des Wissens und die
Meisterschaft unbegrenzt sind, ist die Entscheidung in ihrer Struktur endlich,
so spät sie auch getroffen werden mag: dringliche, überstürzte
Entscheidung, in der Nacht des Nicht-Wissens und der Nicht-Regelung" (Derrida,
Gesetzeskraft, 54).
Aber in diese Richtung will Sokrates offenbar nicht vordringen. Er geht
jedesmal, wenn er die Möglichkeit der Rechtsprechung kritisch befragt, an
der Abzweigung zur Aporie vorbei. Er bleibt bei der prinzipiellen Anerkennung
des Sytems Ankläger-Angeklagter-Richter-Gesetz-Gerechtigkeit. So ist
seiner Meinung nach ein Tag zur Rechtsfindung zwar zu wenig, n Tage aber
würden durchaus genügen. Auch wenn er von der Voreingenommenheit der
Richter spricht, zielt er nicht auf eine prinzipielle Dekonstruktion ihrer
Rolle als Rechtssprecher, sondern auf eine "kosmetische Operartion" auf dem Weg
zur Rechtssprechungskompetenz: sie können der Manipulation entgehen und
gerecht sein, aber unter diesen und jenen Voraussetzungen; er sagt nicht: sie
können nie gerecht sein. Die Voraussetzungen jedoch gibt er selbst an:
sofern die Richter seiner Argumentationfolgen, werden sie
gerecht urteilen können. Ist eine stärkere Zurücknahme des
sokratischen Satzes vom Wissen des Nichtwissens denkbar?
Sokrates wird sich auch in anderer Hinsicht untreu. Während seine Dialoge
auf der Suche nach der Wahrheit der Begriffe regelmäßig mit der
Vertröstung auf die spätere Fortführung der Suche enden, beginnt
seine Verteidigungsrede mit der Suggestion, daß er in der Wahrheit
spreche. Am Anfang seiner Rede reagiert er zunächst auf die Warnung seiner
Ankläger an die Richter, Sokrates sei gewaltig im Reden. Sokrates nennt
das eine Verleumdung. Er verspricht, sie zu widerlegen, wenn er sich "nun auch
im geringsten nicht gewaltig zeige im Reden [...] wofern diese nicht etwa den
gewaltig im Reden nennen, der die Wahrheit redet" (Apologie. 17b). Da Sokrates
den Vorwurf, ein guter Redner zu sein, gerade nicht dadurch entkräften
kann, seine Zuhörer zu überzeugen, es nicht zu sein, bringt er eine
moralische Kategorie ins Spiel: Seine Überzeugungskraft beruhe
nicht auf rhetorischem Vermögen, sondern darauf, daß sich in ihm die
Wahrheit zum Ausdruck bringe. Er beginnt seine Verteidigung mit einem
Wahrheitspostulat. Statt die Definierbarkeit des Tatbestandes "Verderben der
Jugend" zu problematisieren, erklärt er den zu Recht erzürnten
Athenern, nicht die Jugend verdorben, sondern veredelt zu haben (Apologie.
36c). (7) Sokrates hat seine Perspektive vollends zum Ort der Wahrheit
erhoben.
Hier deutet sich der Widerspruch an, in dem Sokrates steht: in der
Verteidigung seines Philosophierens gibt er seinen eigenen philosophischen
Grundsatz auf. In der Verteidigung seines Philosophierens hat Sokrates offenbar
keine Ähnlichkeit mehr mit der postmodernen Philosophie, die, wie Paul
Veyne mit Blick auf Foucault bemerkt, nach ihrem Grundsatz der Unsicherheit des
Wissens niemals sagt: "Ich bin im Recht und die anderen irren sich", sondern
nur: "Die anderen behaupten zu Unrecht, daß sie im Recht sind" (Veyne,
214). Diese Trennung zwischen Theorie und Praxis scheint Hegels Worten
über Sokrates, "Sein Leben und seine Philosophie sind aus einem
Stück", zu widersprechen. Aber mit dem zweiten Teil des Hegel-Zitats
deutet sich schon an, inwiefern in Sokrates' "Selbstverrat" das historische
Vorbild für jedes postmoderne Denken liegt: "sein Philosophieren ist kein
Zurückziehen aus dem Dasein und der Gegenwart in die freien reinen
Regionen des Gedankens" (Hegel, 455).
Sokrates verrät seine eigenen philosophischen Grundsätze, indem er
für sich die Wahrheit beansprucht. Das ist nur auf den ersten Blick
Ausdruck von Willkür. Genau besehen versteckt sich dahinter ein
Disziplinierungsmodell, das Kant 1784 mit Blick auf den Gebrauch der kritischen
Vernunft als Verhaltensregel anbieten wird. In seiner "Beantwortung der Frage:
Was ist Aufklärung" differenziert er den Gebrauch der kritischen Vernunft
in einen öffentlichen und einen privaten. "Der öffentliche
Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann
Aufklärung unter Menschen zustande bringen; der Privatgebrauch
derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt sein, ohne doch
darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu hindern." Kant versteht
"unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen, den
jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der
Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in
einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen Posten oder Amte von
seiner Vernunft machen darf" (Kant, 55). Der Mensch ist zum einen
öffentlich (an seinem Schreibtisch als Teilnehmer am
gesellschaftlichen Diskurs), zum anderen privat (als "Platzhalter" einer
bestimmten Position in der Gesellschaft). (8) Noch einmal Kant: "So würde
es sehr verderblich sein, wenn ein Offizier, dem von seinem Oberen etwas
anbefohlen wird, im Dienste über die Zweckmäßigkeit oder
Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er muß
gehorchen. Es kann ihm aber billigermaßen nicht verwehrt werden, als
Gelehrter über die Fehler im Kriegsdienste Anmerkungen zu machen und diese
seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen" (ebd., 56). In anderer Terminologie
bedeutet dies: Kritik ist möglich nur an dem Gegenstand, dem ich im
Augenblick der Kritik gegenüberstehe. Sie ist nicht mehr
möglich, sobald ich mich selbst im Gegenstand der Kritik befinde.
Nach diesem Modell etwa verhält sich Sokrates: Als Privatperson in
einer Strafsache vor die staatliche Institution des Gerichts zitiert,
"vernünftelt" er nicht über die "Zweckmäßigkeit oder
Nützlichkeit" dessen, was dort geschieht und von ihm verlangt wird. Er
akzeptiert seine ihm nun zukommende Rolle innerhalb dieser Institution
und liefert die von ihm erwartete Verteidigungsrede.
Aber auch damit hat man Sokrates' Handlungsmotiv noch nicht vollständig
erfaßt. Denn das Kantsche Modell läuft auf der praktischen Ebene nur
auf den Gehorsam hinaus. Daß Sokrates nicht bereit ist, gegen seine
bessere Einsicht Befehlen zu gehorchen, zeigt jedoch jenes schon erwähnte
Ereignis der verurteilten zehn Strategen in der Zeit der 30 Tyrannen. Damals
hatte sich Sokrates nicht an den Befehl gehalten, einen dieser Strategen
dem Gericht zuzuführen. In seiner Verteidigungsrede erwähnt Sokrates
dieses Ereignis, um die Athener daran zu erinnern, daß er nicht bereit
war, aus Todesfurcht das gesetzwidrige Verfahren der Diktatoren zu
unterstützen. Dies ist um so bedeutsamer, als Sokrates im Athenischen
Kampf der Demokraten gegen die Aristokraten als Sympathisant der Aristokraten
galt. Sokrates hatte also seine Vorstellung von Gerechtigkeit und vertrat diese
- auch als Privatperson. Das Kantsche Modell erweist sich als
ungenügend zur Beschreibung.
Ein anderes Modell der Unterscheidung von theoretischer und praktischer Ebene
läßt sich 200 Jahre nach Kant bei einem postmodernen Denker
erkennen. Foucault kann nach seinen eigenen theoretischen Grundsätzen
niemals sein Handeln als Handeln aus der Wahrheit heraus begründen. Die
erkenntnistheoretische Aporie, in die er mit seiner Philosophie führt,
macht jedes objektiv gerechtfertigte Handeln unmöglich. Die Folge
müßte der schon angesprochene "Nicht-Interventionismus" sein. Dem
begegnet Foucault mit dem Interesse. Paul Veyne beschreibt Foucaults
Haltung folgendermaßen: "wenn es eine Sache gibt, die das Denken
Foucaults von einigen anderen unterscheidet, dann ist es die feste Absicht,
keine doppelte Buchführung zu betreiben, nicht unsere Illusionen zu
verdoppeln, nicht letzten Endes das als wahr zu begründen, was jeder zu
glauben wünscht, und nicht zu beweisen, daß das, was ist oder sein
sollte, alles Recht auf seiner Seite hat. Etwas äußerst Seltenes:
Das ist einmal eine Philosophie ohne happy end; nicht weil es schlecht
ausgeht: nichts kann 'zu Ende gehen', da es ja Ursprung und Ziel nicht mehr
gibt" (Veyne, 213). Und dennoch äußert Foucault Zustimmung und
Ablehnung, hat er Interessen, zu denen er sich bekennt. Er vertritt seine
Präferenzen, aber unter dem Motto: "Ja zum Krieg, Nein zur patriotischen
Indoktrination." - Paul Veyne: "Die Menschen können ebensowenig darauf
verzichten zu werten, wie sie darauf verzichten können, zu atmen oder
für ihre Werte zu kämpfen. Foucault wird also versuchen, eine seiner
Präferenzen durchzusetzen [...] er beansprucht dabei nicht, recht oder
unrecht zu haben, sondern er möchte gewinnen und hofft, aktuell zu
sein."
Dieses Modell der Unterscheidung von theoretischer und praktischer Ebene ordnet
den beiden Ebenen nicht wie bei Kant Widerspruchsrecht und Gehorsamspflicht zu,
sondern Bewußtsein (im Sinne einer theoretischen Einsicht) und Interesse
(als ein dieses Bewußtseins suspendierendes praktisches Sich-Verhalten).
Vergleichbar aber bleibt die Trennung: in beiden Fällen sieht der
Handelnde auf der praktischen Ebene von dem ab, was er als Diskursteilnehmer
zum Thema Wahrheit, Tugend, Gerechtigkeit usw. zu sagen hat. Es handelt sich
jeweils um die Verwandlung des theoretischen in den praktischen Menschen. Im
zweiten Modell vertritt der "praktische" Mensch dabei allerdings
Präferenzen, die er nicht als wahr und gerecht begründen kann oder
will, die er aber vertritt. Im "Menon"-Dialog erwies sich tugendhaftes Handeln
schließlich als nicht auf Wissen beruhend also auch nicht lehrbar.
Sokrates' letzte Worte im "Menon": "Zufolge dieser Untersuchung also, o Menon,
scheint die Tugend durch eine göttliche Schickung denen einzuwohnen, denen
sie einwohnt" (Menon. 100b). Das richtige Verhalten wird damit zur Frage der
eigenen Empfindung. Ebenso tritt im Begriff des Interesses an die Stelle
der Argumentation die innere Überzeugung von der Richtigkeit der eigenen
Präferenzen: ein Gefühl also, eine Ahnung - so unbestimmt und
unabweisbar wie die Autorität eines Orakels und die Zeichen einer inneren
Stimme.
Die innere Überzeugung beruft sich bei Sokrates, wie wir anhand seiner
Rede sehen, auf das Orakel, auf Träume oder auf die innere Stimme
(Apologie. 33c, 40a, 31d). In diesem Zusammenhang wagt er wieder Definitionen
und Wahr-Sätze, rekurriert auf Wissbares (z. B. zur Frage, was ist
"Verderben der Jugend"), das über den einen Wissenssatz (das Wissen
des Nichtwissens) hinausgeht. Mit der Berufung auf die innere Stimme, auf sein
Daimonion als sein "ureigenstes Irrationales" (Böhme), verläßt
er den rationalen Argumentationsrahmen. (9) Zum anderen zeigt er
Gehorsam, indem er, vor die staatliche Institution des Gerichts zitiert
(und zwar nicht als Diskursteilnehmer, sondern in der Rolle des Angeklagten),
nicht dessen Rechtsprechungskompetenz prinzipiell in Frage stellt. Dieser
Gehorsam hat seinen Grund allerdings zugleich auch wieder im Interesse.
Böhme bemerkt: "Bezogen auf den Typ Sokrates erscheint eine Anerkennung
von bestehenden Gesetzen einfach, weil sie bestehen, paradox. Denn es liegt in
seiner dialektischen Praxis etwas Subversives, das alles Bestehende
auflöst." Böhme erklärt Sokrates' konservatives Verhältnis
zu den Gesetzen damit, daß dies "zur hybriden Freiheit der
Gesetzlosigkeit führen" würde (Böhme, 167). In der
Mißachtung der Gesetze, wie es sich in einer Flucht nach der Verurteilung
ausdrücken würde, sieht Sokrates den Anfang der
Staatszerrüttung, die er nicht will. (10) Aber - der Anfang vor dem Anfang
liegt in der Infragestellung dessen, worauf die Gesetze sich berufen und woraus
sie ihre Legitimation ziehen: Gerechtigkeit. Die Hinführung dieses
Begriffs zur Aporie ist tausendmal mehr Staatszerrüttung als die Flucht
aus dem Gefängnis. Am Anfang der Anarchie steht das Wort. Dieses Wort ist
das Wort vom prinzipellen Nichtwissen, das der angeklagte Sokrates vor dem
Gericht verschweigt.
Sein Schweigen ist paradoxerweise seine eigentliche Verteidigungsrede. Wenn ihm
vorgeworfen wird, die Grundfeste der Athenischen Polis in Frage zu stellen, so
zeigt er gerade durch dieses unüberhörbare Schweigen, daß er
ihre Autorität nicht antasten und Athen nicht der Gefahr einer Anarchie
aussetzen will. Denn was würde geschehen, wenn er mit einer solchen
Fragestellung Erfolg hätte? Er würde das Athenische Gericht zur
"Erstarrung" bringen, wie es der Krampfrochen mit seinem Gegenüber zu tun
pflegt. Das Gericht wäre als Institution paralysiert, seiner Legitimation
beraubt, müßte das Verfahren einstellen, sich selbst auflösen.
Der eingestellte Prozeß gegen Sokrates würde zugleich der
letzte Prozeß in Athen sein; die Dekonstruktion des Begriffs
Gerechtigkeit hätte in die Aporie der Rechtssprechung geführt. Man
kann sich vorstellen, wie leicht in diesem rechtsfreien Raum das durch den
Peloponnesischen Krieg und die Zeit der 30 Tyrannen ohnehin angeschlagene Athen
in eine Anarchie oder in einen Bürgerkrieg geraten würde. Es
wäre damit auch nicht mehr das möglich, wofür Sokrates steht,
wofür er gelebt hat und nun zu sterben bereit ist: das Philosophieren auf
dem Marktplatz, das Fragen nach den Gewißheiten des Wissens und der Kampf
gegen die Vorurteile. Die politische Anarchie würde den Wirkungsort des
skeptischen Philosophierens zerstören.
Sokrates' theoretischer Anarchismus hat seine Grenzen, wenn es um die
demokratiche Grundordnung Athens geht. Seine Haltung zur Anarchie
läßt sich wohl ganz gut mit einem Zitat von Friedrich Schlegel
umschreiben: "Als vorübergehender Zustand ist der Skeptizismus logische
Insurrektion; als System ist er Anarchie" (Athenaeum-Fragment Nr. 97). Man
sollte mit Blick auf Sokrates von eben diesem Skeptizismus als
vorübergehender logischer Insurrektion sprechen, denn Sokrates arbeitet in
seinen Dialogen zwar auf die Erkenntnis des Nichtwissens hin, aber dieses soll
offenbar nicht der Endpunkt sein. Den Ertrag der Aporie bzw. des "Erstarrens"
sieht er im Menon-Dialog darin, daß der Mensch, der sich zuvor als
Wissenden empfand, durch das erweckte Gefühl seines Nichtwissens von der
Sehnsucht nach dem Wissen ergriffen worden ist (vgl. Menon. 84c). Der Gedanke
des Wissens wird insofern aufrechterhalten als Ertrag der Zukunft, der nicht
vor der Erfahrung des Nichtwissens erreichbar ist. Der Aporie kommt, so
könnte man sagen, die Funktion eines reinigenden Gewitters zu, einer
"Fastenzeit", die den Verstand von Vorurteilen "entschlackt" und zu neuen
Fragestellungen befähigt.
In dieser Perspektive sollte man auch das postmoderne Denken sehen. Statt
selbstgerecht das Scheitern, den Tod oder die Fiktivität der Postmoderne
auszurufen, ist danach zu fragen, wie das postmoderne Denken aufgehoben und in
praktikable, praxisfähige Konzepte integriert werden kann. In einem mit
dem Schlagwort "Nach der Postmoderne" betiteltem Buch von 1992 heißt es
im Vorwort sehr euphorisch: "Die 'Postmoderne' ist nicht erreicht,
'Postmodernität' als Katalysator der Denkanstrengungen, mit diesen
Wirklichkeiten fertig zu werden, sehr wohl - 'Nach der Postmoderne' kommt ein
Denken, das diese Differenzierung als seine Basis versteht: die Rückkehr
zur geduldigen Arbeit unaufgeregter Reflexion. [...] 'Nach der Postmoderne'
heißt mithin: 'inmitten der durch sie geklärten Situation'. Wie
gehen wir nun also mit unseren Wirklichkeiten um, nachdem wir haben lernen
müssen, daß und wie sie nicht die sind, als die wir sie so lange
verstanden wissen wollten" (Steffens, 12f.). Wohin die "unaufgeregte Reflexion"
auf der "Basis" der "geklärten Situation" führen wird, wie die "neue
Verbindlichkeit von Philosophie für die Existenz des einzelnen" (Caysa,
104) konkret aussehen kann und inwiefern sie sich mit neuen Wertsetzungen und
Handlungskonzepten von ehemals gemachten Aussagen trennen muß, ist noch
kaum abzusehen. Aber auch Sokrates konnte das Nach der Aporie nicht
genauer bestimmen. Er beendete das Gespräch im "Menon", als die Frage nach
der neuen Definition der Tugend unabweisbar wurde. Er verschob es auf
einen späteren Zeitpunkt. Aber Aufschub ist Veränderung, und was
morgen oder nachher ist, wissen wir nicht.
Was wir jedoch mit einiger Sicherheit wissen, ist, daß man von Sokrates
eben jene Trennung zwischen Theorie und Praxis lernen kann, die er in der
"Apologie" vorführt. Und dies wird und wurde auch gelernt, denn die
zitierten postmodernen Denker haben das Bewußtsein um die relative
Trennung der theoretischen und praktischen Sphäre nie wirklich verloren.
Franks Vorwurf, der postmoderne Relativismus führe zu
"Nicht-Interventionismus" und "laisser faire", übersieht, daß
Foucault z. B. trotz seines spekulativen Skeptizismus' in konkreten politischen
Auseinandersetzungen handlungsfähig blieb und sein Interesse
vertrat. (11) Auch Derrida zeigt außerhalb seiner Rede von der
Unmöglichkeit der Gerechtigkeit noch das pragmatische Bewußtsein um
Ungerechtigkeit, wenn er den Aufruf französischer Intellektueller zur
Wachsamkeit gegen Rechts unterzeichnet, und damit die Unterstützung aller
wie auch immer gearteter Aktivitäten und Organe der Rechtsextremen
ablehnt. Mit dieser partiellen Trennung zwischen Theorie und Praxis,
Wissenschaft und Interesse knüpfen sie an Sokrates an, mit dessen
Philosophie sie soviel Gemeinsames haben und dessen Leben und Philosophie
gerade deswegen "aus einem Stück" ist, wie Hegel sagte, weil sich sein
Philosophieren nicht "aus dem Dasein und der Gegenwart in die freien reinen
Regionen des Gedankens" zurückzieht, sondern die Möglichkeit des
Philosophierens gegen die überzogenen Konsequenzen der eigenen Philosophie
verteidigt.
-Böhme, Gernot, Der Typ Sokrates, Frankf./M. 1992 (11988)
-Brandt, Richard B., Drei Formen des Relativismus, Auszug in: Texte zur Ethik,
hg. v. Dieter Birnbacher und Norbert Hoerster, München 81991,
S. 42-51
-Caysa, Volker, Ethik im 'Nach' der Postmoderne, in: Nach der Postmoderne, hg.
v. Andreas Steffens, S. 85-114
-Derrida, Jacques, Die différance, in: Postmoderne und Dekonstruktion.
Texte französischer Philosophen der Gegenwart, hg. v. Peter Engelmann,
Sttg. 1990, S. 76-113
-Derrida, Jacques, Gesetzeskraft, Der "mystische Grund der Autorität",
Frankf./M 1991
-Derrida, Jacques, Semiologie und Grammatologie. Gespräch mit Julia
Kristeva, in: Postmoderne und Dekonstruktion. Texte französischer
Philosophen der Gegenwart, hg. v. Peter Engelmann, Sttg. 1990, S. 140-164
-Deutsches Rechtslexikon, hg. v. Horst Tilch, Bd. 2, München 1992
-Eagleton, Terry, Einführung in die Literaturtheorie, Sttg. 1988
-Frank, Manfred, Politische Aspekte des neufranzösischen Denkens, in:
ders., Conditio moderna. Essays, Reden, Programm, Lpz. 1993, S. 119-139
-Hegel, Werke, Bd. 18, Frankf./M. 1971
-Kant, Immanuel, Werke in sechs Bänden, hg. v. W. Weischedel, Bd. 9,
Darmstadt 1983
-Steffens, Andreas, in: Nach der Postmoderne, hg. v. ders., Düsseldorf und
Bensheim 1992
-Veyne, Paul, Der späte Foucault und seine Moral, in: Denken und Existenz
bei Michel Foucault, hg. v. Wilhelm Schmid, Frankf./M. 1991, S. 208-219
-Weber, F. J., Platons Apologie des Sokrates, Padeborn 51990
(1) Die Problematik verbindlicher Kommunikationsregeln wird sehr gut in
der Diskussion um Interkulturalität deutlich. In einem Text von 1961
unterscheidet z. B. Richard B. Brandt zwischen einem "kulturellen Relativismus"
und einem "ethischen Relativismus". Demnach geht zwar auch der "kulturelle
Relativismus" von der Möglichkeit fundamentaler Widersprüche in den
moralischen Grundsätzen verschiedener Individuen oder Gruppen aus (Brandt,
44), aber erst der "ethische Relativismus" zieht daraus die
Schlußfolgerung der Gleichwertigkeit der einander widersprechenden
ethischen Normen (48). Brandt orientiert dagegen auf eine Rationalisierung der
Ethik. Indem mittels einer "überzeugenden Methode" ethische Aussagen auf
ihre "Gültigkeit" oder "Korrektheit" geprüft werden (49), soll
schließlich wieder eine qualitative Bewertung verschiedener
Kulturen und die Postulation verbindlicher Verhaltensformen möglich
werden. Entscheidend ist allerdings die Frage, wie und durch wen eine solche
Methode aufgestellt werden kann. Wenn dazu, wie Brandt vorschlägt, eine so
"unzweifelbare", praktisch erprobte Grundlage wie die moderne Naturwissenschaft
herangezogen wird, wird untergründig bereits auch das abendländische
Ethik-Modell gegenüber allen anderen begünstigt. Denn den auf
verschiedenen religiösen Annahmen basierenden Ethik-Modellen anderer
Kulturkreise (mit ihren Witwenverbrennungen, ihrem "Aberglaube", Totenverzehr
u. ä.) würde durch diese Rationalisierung die
Rechtfertigungsgrundlage entzogen werden. Die Rationalisierung der Ethik
entkommt mit der Metapräskription der abendländischen Ratio gerade
nicht einer ethnozentrierten Doktrin.
(2) Eagleton erklärt die Arbitrarität des Zeichens populär: Das
physische Geschöpf Hund trägt nicht in sich selbst schon seine
Bezeichnung als Hund. Die Beziehung zwischen den Chiffren H-U-N-D als
Signifikanten und dem Signifikat "Hund" entsteht nur aus der Verschiedenheit
von anderen Zeichen, resultiert daraus, daß "Mund", "rund", "Hand" usw.
schon für etwas anderes stehen (Eagleton, 74f.).
(3)"Durch das Beibehalten der im wesentlichen und im rechtlichen Sinn strengen
Trennung zwischen signans und signatum sowie der Gleichstellung
von signatum und Begriff bleibt von Rechts wegen die Möglichkeit
offen, einen Begriff zu denken, der in sich selbst Signifikat ist,
und zwar aufgrund seiner einfachen gedanklichen Präsenz und seiner
Unabhängigkeit gegenüber der Sprache, das heißt gegenüber
einem Signifikantensystem. [...] Er [Saussure] erfüllt die klassische
Forderung nach einem, wie ich es genannt habe, 'transzendentalen Signifikat',
das von seinem Wesen her nicht auf einen Signifikanten verweist, sondern
über die Signifikantenkette hinausgeht, und das von einem bestimmten
Zeitpunkt an nicht mehr die Funktion eines Signifikanten hat. In dem Augenblick
dagegen, wo man die Möglichkeit eines solchen transzendentalen Signifikats
in Frage stellt und wo man erkennt, daß jedes Signifikat auch die Rolle
eines Signifikanten spielt, wird die Trennung von Signifikat und Signifikant -
das Zeichen - von ihrer Wurzel her problematisch" (Derrida, Semiologie und
Grammatologie, 142f.).
(4) Eagleton beschreibt einen weiteren Aspekt der Nicht-Präsenz, der
Nicht-Endgültigkeit eines Zeichens folgendermaßen: "In einem
weiteren Sinne ist Bedeutung niemals mit sich selbst identisch, weil Zeichen
immer wiederholbar oder reproduzierbar sein müssen. Wir würden eine
Markierung, die nur einmal auftrat, nicht ein 'Zeichen' nennen. Die Tatsache,
daß ein Zeichen reproduziert werden kann, ist deshalb ein Teil seiner
Identität; aber dadurch wird die Identität des Zeichens zugleich
aufgesplittert, da es immer wieder in einem neuen Kontext reproduziert werden
kann, der seine Bedeutung verändert" (Eagleton, 112).
(5) Dieser Vorwurf hat inzwischen Tradition. Mit Blick auf Lyotards Bekenntnis
zur postmodernen Differenz als Quelle eines liberalen Pluralismus gibt Seyla
Benhabib schon 1984 zu bedenken: "Aber das Insistieren auf der
Inkommensurabilität der Sprachspiele im Namen des Polytheismus kann auch
moralische und politische Gleichgültigkeit bewirken. Der Ruf nach
Innovation, Experiment und Spiel kann völlig von sozialer Reform und
institutioneller Praxis abgelöst werden" (Kritik des 'postmodernen
Wissens' - eine Auseinandersetzung mit Jean-Francois Lyotard, in: Postmoderne.
Zeichen eines kulturellen Wandels, hg. v. Andreas Huyssen und Klaus R. Scherpe,
Hamburg 1986, S. 120). Bei dem laisser-faire-Vorwurf handelt es sich jedoch um
ein viel älteres Phänomen. In der Spannung der Nichtlösbarkeit
des ethischen Rechtfertigungsproblems und der praktischen Äußerung
moralischer Wertmaßstäbe stehen ja im Grunde alle
nonkognitivistischen Varianten der metaethischen Theorien, wenn sie die
Wahrheitsfähigkeit moralischer Sätze bezweifeln. Insofern im Bereich
der Moral die Begriffe Erkenntnis, Wahrheit und Allgemeinverbindlichkeit
abgelehnt werden, insofern die ethische Argumentation nicht als logische
Ableitung und nicht als Deskription, sondern lediglich als Emotion betrachtet
wird, ergibt sich die Frage nach dem moralischen Urteilsvermögen und nach
der Gefahr "moralischer Laxheit" zwangsläufig (vgl. Alfred J. Ayer, Die
praktische Funktion moralischer Urteile [1954], Auszug in: Texte zur Ethik, hg.
v. Dieter Birnbacher und Norbert Hoerster, München 81991, S.
55-67, hier: 65f.). Neu an diesem alten Phänomen scheint mir jedoch der
Niederschlag der "Wahrheitsunfähigkeit" moralischer Sätze auf der
praktischen Ebene. Die 60er und 70er Jahre vertraten mit der Gegenmoral
der verschiedenen Subkulturen immerhin noch einen messianischen
Geltungsanspruch; die späten 80er und die 90er Jahre leisten
größtenteils widerstandslos den Verzicht auf Verbindlichkeit -
ausgenommen erschreckenderweise gerade die Gegenkultur des Neonazismus'.
(6) Die seltsame Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Paragraphen 218
wäre ein Beispiel dafür. Die Unsicherheit, Recht zu sprechen,
drückt sich hier bereits darin aus, daß ein Gesetzesverstoß
als rechtswidrig und straffrei gilt. In anderen Fällen (wie der
medizinischen Forschung) wird aufgrund des in der Gesellschaft bestehenden
Wertepluralismus die Einführung staatlicher Richtlinien, die ja von einem
bestimmten moralischen Grundsatz ausgehen müßten, abgelehnt.Vgl.
"Freitag" Nr. 11/1994: "Freiheit der Forschung oder Schutz der Patienten".
(7) Auch Hegel hatte in Sokrates' Einmisching in den traditionellen
Generationenzusammenhang innerhalb der Familie einen tatsächlichen
Verstoß gegen das athenische Leben gesehen und damit auch die Anklage
durch die Athener als "vollkommen begründet" und die Verurteilung des
Sokrates als folgerichtig (Hegel, 503-508). Da für ihn im Prinzip der
Selbstreflexion gegenüber dem der traditionellen Sittlichkeit die bessere
Rechtsordnung vertreten ist, kann er Sokrates' Position jedoch gegen seine
Ankläger verteidigen.
(8) Kants Gedanke läßt sich mit anderen Begriffen in Mendelsohns
Aufsatz "Über die Frage: was heißt aufklären?" (1784) finden,
wo die Differenzierung des Menschen als Mensch (Allgemeinwesen) und Bürger
(das Individuum im sozialen Kontext) mit ähnlichen
Freiheitseinschränkungen einhergeht.
(9) Gernot Böhme nennt das Daimonion zu recht das zweite Proprium des
Sokrates neben dem Nichtwissen (Böhme, 160). Es ist aber fraglich, ob es
genügt, das Daimonion nur als Hindernis gegen Sokrates' Handlungsimpulse
zu verstehen (ebd. 164f.). Böhme bezieht sich auf Sokrates`eigene
Auskunft, die Stimme seines Daimonions habe ihm immer nur von etwas abgeraten,
nie zu etwas zugeredet (Apologie. 31c-d). Wenn das Daimonion solcherart eine
Entscheidungsinstanz für Sokrates ist, kann er sich freilich nicht nur auf
dessen Nein, sondern ebenso auf das Nein zum Nein als ein Ja berufen. Sokrates
tut dies auch, indem er am Ende des Prozesses das Ausbleiben dieser
widersprechenden Stimme während der Verhandlung als Zustimmung zu allem,
was er an diesem Tag tat und sagte, versteht (Apologie. 40a-b). Ich sehe gegen
Böhme im Daimonion nicht ein Handlungshindernis, sondern eine
Handlungslegitimation bzw., wie Böhme auch nahelegt, das "Gewissen"
(125).
(10) Sokrates läßt in einer Fiktion für den Fall seiner Flucht
die Gesetze ihn fragen: "Ist es nicht so, daß du durch diese Tat, welche
du unternimmst, uns, den Gesetzen, und also dem ganzen Staat den Untergang zu
bereiten gedenkst, soviel an dir ist? Oder dünkt es dich möglich,
daß jener Staat noch bestehe und nicht in gänzliche Zerrüttung
gerate, in welchem die abgetanen Rechtssachen keine Kraft haben, sondern von
Einzelmännern können ungültig gemacht und umgestoßen
werden?" (Kriton. 50a-b).
(11) Als Foucault 1967 als Professor in Tunis Augenzeuge der
propalästinensischen Studentenbewegung und der antisemitischen Unruhen
wird, sieht er die Wahrheit durchaus nicht eindeutig auf der Seite der
marxistischen/trotzkistischen Studenten. Dennoch protestiert er gegen die
Verhaftung und Folterung seiner Studenten, gewährt ihnen Unterschlupf,
läßt sie in seinem Haus Flugblätter herstellen und setzt sich
für sie ein, so daß die tunesische Polizei ihm auflauert und ihn
zusammenschlägt. (Vgl. Didier Eribon, Michel Foucault. Eine Biographie,
Frank./M. 1993, S. 273-277.)
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