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| Erschienen in Ausgabe: No 57 (11/2010) | Letzte Änderung: 28. Oktober '10 |
von Karim Akerma
Zwei Dinge sind auseinanderzuhalten: Auf der einen Seite die
von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, im Oktober
2010 bekanntgegebene Förderung des Lehrfaches Islamische Theologie etwa an den
Universitäten von Tübingen und Münster. Auf der anderen Seite die an diesen
Stätten vorgesehene Schullehrehrerausbildung für das Fach Islamkunde.
Begrüßenswert ist die Förderung des Faches Islamische Theologie genau dann,
wenn durch sie eine ergebnisoffene historisch-kritische Auslegung des Koran
gefördert wird. In diesem Sinne äußerte Schavan: „An den Universitäten kann
sich eine historisch-kritische Methode im Umgang mit dem Koran entwickeln.
[...] Mit dem Aufbau dieses neuen Wissenschaftszweiges in Deutschland wollen
wir auch internationale Kompetenz einbeziehen. Damit knüpfen wir an eine große
Wissenschaftstradition des Islam in vergangenen Jahrhunderten an. Der Schritt
der Bundesregierung wird auch international sehr beachtet.“
(http://www.bmbf.de/press/2965.php) Bei alledem wurde vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung offenbar nur unzureichend reflektiert, wie das Thema
„Islam“ in den Unterricht zu integrieren ist, soll es nicht separierend wirken.
Um an Schulen nicht separierend zu wirken, sollte das Thema „Islam“ Teil eines
umfassenderen Unterrichtsfaches sein, Bestandteil eines integrativen
Religionsunterrichts, der an den unterschiedlichen prophetischen
monotheistischen Religionen von Judentum, Christentum und Islam zumal auch die
Ähnlichkeiten herausstellte. Im Beisein aller Schüler. Wobei der
Religionsfreiheit insofern Rechnung zu tragen wäre, dass auch die
Religionskritik, etwa im Prozess der neuzeitlichen Aufklärung, thematisiert
wird. Ohne Zweifel wäre es ein Leichtes, das Fach Religion entsprechend
aufzubauen und dabei dem Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 3) Genüge zu tun: „Der
Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der
bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen
Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den
Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“
Indem ein gesonderter islamischer Religionsunterricht erteilt wird, lässt man
eine Chance ungenutzt verstreichen und fördert aktiv die Segregation: Denn was
bedeutet es anderes, wenn ein mehr oder minder großer Teil eines
Klassenverbandes ausgegliedert wird, um eine gesonderte Unterweisung zu
erhalten? Jeder Auszug einer Teilgruppe aus einem Verband bewirkt Segregation
und Fraktionenbildung. Im Falle eines gesonderten islamischen Religionsunterrichts
bewirkt die Absonderung, dass die separat Unterrichteten sich sehr viel stärker
über ihren tatsächlichen oder vermeintlichen Glauben (in den sie, ungefragt,
hineingetauft (Christen) oder väterlicherseits hineingezeugt (Moslems) wurden)
definieren werden, als es bei einer integrativen Religionskunde der Fall wäre.
Statt diesem Problem irgend gerecht zu werden, äußerte Schavan: „Die neuen
Zentren bieten nicht nur hervorragende Voraussetzungen für einen verstärkten
theologischen Diskurs in den Hochschulen. Wir wollen zugleich dazu beitragen,
dass die vier Millionen Muslime, die in Deutschland leben, in unserer
Gesellschaft beheimatet sein können. Dazu gehört auch, dass die Kinder
Religionsunterricht erhalten und die Religionsgelehrten in den Gemeinden wie
auch die jungen Nachwuchswissenschaftler aus den eigenen Reihen der deutschen
Muslime kommen.“ (http://www.bmbf.de/press/2965.php) Wie der Exodus einer
Teilgruppe aus dem Klassenverband Integration stiften soll, bleibt durchaus
schleierhaft.
Integrative Religionskunde an den Schulen beinhaltete, dass keine Aufspaltung
des Klassenverbandes in religiös definierte Teilgruppen erfolgt. Es wären
Lehrpläne für das Fach Religionskunde zu erarbeiten, die eine Zusammenschau der
drei großen prophetischen Religionen bieten. Mit dem gemeinsamen Nenner im
Blickpunkt ließen sich im Rahmen einer integrativen Religionskunde Fragen wie
die folgende hervorragend behandeln und bejahen: „Dürfen arabische Christen
Gott ‚Allah’ nennen?“ (dies ist zugleich der Titel eines aufschlussreichen
Aufsatzes von Thomas Schirrmacher, siehe
http://bucer.eu/uploads/media/mbstexte096.pdf). In einer integrativ angelegten
Religionskunde erführen die Schüler – Juden, Christen wie Moslems – etwa, dass
„Allah“ den alttestamentarischen Gottesbezeichnungen „El“ und „Elohim“
entspricht.
Woher sollen die Lehrer für das integrative und somit auch integrierende Fach
Religionskunde kommen? Wenn es so ist, dass der Staat aufgrund seiner
weltanschaulichen Neutralität nicht allein über die Inhalte des
Religionsunterrichts entscheiden kann, mag er auf die Zusammenarbeit mit den
Religionsgemeinschaften angewiesen sein. Doch gibt es keinen Grund dafür, in
einem aufgeklärten Fach Religionskunde den Stoff „Islam“ ausschließlich von ehemaligen
Stundenten islamischer Theologie und/oder Moslems unterrichten zu lassen.
Ebenso wenig wie es einen Grund dafür gibt, dass ein Absolvent der Islamischen
Theologie nicht in der Lage sein sollte, Schüler in Sachen Judentum oder
Christentum zu unterrichten. In diesem Sinne fragt Hans Küng: „Kann ein
gläubiger Jude oder Muslim sich wirklich sachgemäß über das Christentum äußern?
Antwort: Zumindest so sachgemäß wie ein Franzose über Deutschland und ein
Deutscher über Frankreich... Vermag nicht der ‚fremde Blick’ des je anderen oft
leichter Probleme und Chancen zu erkennen als der des Insiders, dem alles schon
vertraut ist?“ (H. Küng, Projekt Weltethos, Piper Verlag 1992, S. 138) Es geht
ja nicht um die Ausübung einer bestimmten Religion, sondern darum, Wissen
über Religionen vermittelt zu bekommen, das den Schülern ein mündiges und
aufgeklärtes Urteil ermöglicht. Auf dem Lernniveau der Schule dürfte die
fachliche Spezialisierung auf eine der drei großen prophetischen Religionen
noch keine entscheidende Rolle spielen; und es wäre einfach zu bewerkstelligen,
die Ausbildung von Lehramtsstudenten entsprechend anzupassen. Ganz anders
freilich ist die Situation an den Universitäten: Eine historisch-kritische
Auslegung des Koran erfordert Fachwissen, wie es zumeist nur dem Spezialisten
zur Verfügung steht.
Bundesbildungsministerin Schavan gilt die Einrichtung neuer Zentren für
islamische Theologie in Tübingen und Münster/Osnabrück zwecks Ausbildung von
Imamen und Islam-Lehrern als „ein wesentlicher Beitrag zur Integration von
Muslimen“ (http://www.bmbf.de/press/2965.php). Dieses Urteil scheint aus zwei
Gründen anfechtbar. Zum einen führt der von den künftigen Lehrern zu erteilende
– von den anderen prophetischen Religionen losgelöste – Islamunterricht zur
räumlichen, geistigen und kommunikativen Trennung der Schüler voneinander. Zum
anderen hätte im Vorfeld der Etablierung neuer Islamzentren deutlicher
etabliert werden müssen, dass die dort vorzunehmende Forschung tatsächlich im
Dienste einer nachholenden historisch-kritischen Auslegung des Koran stehen
soll. Wobei diese Forschung vorbehaltlos ergebnisoffen zu sein hätte. In diesem
Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Koordinationsrat der Muslime in
Deutschland (KRM) im September 2008 seine Mitarbeit im Beirat des Zentrums für
Religiöse Studien an der Universität Münster beendete. Als Grund wurden die
Forschungsergebnisse von Prof. Sven Kalisch angegeben. Es wurde davon
abgeraten, bei ihm zu studieren, da er an den Grundfesten des Islam rüttele, etwa
indem er die Existenz Mohammeds anfechte.
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Gerd 06.02.2012 12:07
Ich habe mich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Religionskunde beschäftigt und plädiere für ein Pflichtfach "Ethik und Religionskunde" an öffentlichen Schulen. Näheres hier: www.pflichtfach-ethik-und-religionskunde.de Gerd Laudert