| Erschienen in Ausgabe: No 58 (12/2010) | Letzte Änderung: 24. November '10 |
von Marie-Luise Dött
1.) Die
erste Verantwortung der Unternehmer gilt den Kunden!
In der Sozialen Marktwirtschaft
ist der Kunde König! Er ist der Souverän des wirtschaftlichen Geschehens und
bestimmt durch seine Nachfrage, was und wieviel produziert wird. Der Unternehmer
„dient“ also dem „König Kunde“ und letztlich dem Konsumenten. Der Markt insgesamt
„dient“ der Versorgung der Bedürfnisse der Menschen und der Gesellschaft insgesamt.
In diesem Sinne haben Unternehmer und Markt eine unverzichtbare
gesellschaftliche Aufgabe und dadurch eine durch und durch "soziale"
Funktion.
Voraussetzung ist ein
funktionierender Wettbewerb und ein freier Preismechanismus. Zu verhindern sind
wirtschaftliche Machtkonzentrationen, Monopole und Kartelle, die es den Unternehmern
erlauben, den Kunden offen oder verdeckt die Preise zu diktieren und ihn vom König
zum Sklaven seiner Diener zu machen. Funktionieren aber Wettbewerb und
Preismechanismus, dann bleibt der Kunde König und kann nach seinen Präferenzen
für Qualität und Preis frei aus der Vielfalt der Angebote von Produkten wählen.
In der Tendenz steigt dadurch
die Qualität und fallen die Preise für ein bestimmtes Produkt. König Kunde
erzielt so tendenziell einen „Gewinn“, da seine Kaufkraft steigt und er sich
für das gleiche Geld immer mehr leisten kann. An diesen Preis-Leistungs-Gewinnen
ist jeder Konsument unabhängig von seiner individuellen Produktivität oder
Erwerbstätigkeit beteiligt. Das Ergebnis dieses Marktprozesses ist somit ein
zutiefst "soziales".
"Soziale“ Marktwirtschaft
darf sich also nur die Wirtschaftsordnung nennen, in der Wettbewerb und freier
Preismechanismus durch eine entsprechende staatliche Rahmenordnung geschützt
werden. Um dem „Sozialen“ in der Marktwirtschaft aber in vollem Umfang gerecht
zu werden, müssen selbstverständlich diejenigen, die – aus welchem Grunde auch
immer – eine niedrige Produktivität aufweisen und nicht oder nur begrenzt in
der Lage sind, am Wettbewerb teilzunehmen (Alte, Junge, Kranke, Behinderte
etc.), solidarisch unterstützt werden.
2.) Die zweite
Verantwortung des Unternehmers gilt dem Unternehmen selbst.
Ist die „Dienst“-Leistung für
die Kunden der Hauptzweck des Unternehmens, dann steht der Unternehmer in der
Verantwortung, das Unternehmen zu erhalten, neue Produkte zu entwickeln, neue
Märkte zu erschließen und nachhaltige Gewinne zu erwirtschaften. Das ist Unternehmerpflicht!
Hierzu bedarf es seitens der
Unternehmer vor allem einer klaren Unternehmensstrategie. Dazugesellen müssen
sich schnelle Entscheidungsfähigkeit und Wagemut, denn wer nichts wagt, der
nichts gewinnt. Aber, letztlich ist es die Nachfrage der Kunden, die über den
Bestand des Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsplätze entscheidet.
3. Die
dritte Verantwortung des Unternehmers gilt seinen Mitarbeitern.
Das
christliche Menschenbild stellt den Menschen in den Mittelpunkt – als Geschöpf
und Ebenbild Gottes – und nach dem obersten Grundsatz der Katholischen
Soziallehre ist die menschliche Person "Ursprung,
Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen"[1], also
auch des Unternehmens. Der Mensch hat mit seinen Fähigkeiten und Veranlagungen
Teil am Schöpfungshandeln Gottes und das natürliche Recht und die Pflicht, sie
zu seinem und zum Wohle aller einzusetzen.
Mit
seiner Leistungsfähigkeit, seiner Kreativität und seinen fachlichen Kompetenzen
ist er gleichzeitig die wichtigste ökonomische Ressource in unserer globalen
und immer komplexeren Wissensgesellschaft. Die moderne Unternehmensführung
setzt daher auf Kommunikation, Motivation und Eigenverantwortung der
Mitarbeiter und eröffnet ihnen umfassende Beteiligungschancen. Mitarbeiter
werden so zu Mitunternehmern!
4. Die
vierte Verantwortung des Unternehmers gilt den Geschäftspartnern.
Die Qualität seiner Produkte
und Dienstleistungen sowie Verläßlichkeit und Ehrlichkeit in seinen
Geschäftsbeziehungen sind Grundlagen für einen nachhaltigen Erfolg des Unternehmers.
Die Inanspruchnahme
unternehmerische Freiheit setzt aber die Bereitschaft voraus, sich dem freien
und fairen Wettbewerb zu stellen. Auch Unternehmer lassen sich nur allzu oft
vom süßen Gift der Subventionen verführen und profitieren gerne von
protektionistischen Maßnahmen. Jede Verzerrung des Wettbewerbs aber, die den
Preismechanismus aushebelt und die Konkurrenz von Qualität, Schnelligkeit und
Verläßlichkeit behindert, ist gesellschaftlich schädlich und unsozial, manchmal
sogar asozial. Notwendig ist eine Rückbesinnung auf das, was den Kern der
Sozialen Marktwirtschaft ausmacht und von Walter Eucken und Franz Böhm als
"Wirtschaftsverfassung des Wettbewerbs" bezeichnet wurde.
5. Die fünfte
Verantwortung des Unternehmers gilt
Gesellschaft und Staat.
Die Investition von Kapital
in ein Unternehmen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Schöpfung von Werten
und die Erwirtschaftung von Einkommen für sich und seine Mitarbeiter sind ein
unverzichtbarer Beitrag der Unternehmer für die Gesellschaft. Ein Unternehmen,
das Arbeitsplätze bereitstellt, Werte schöpft und Einkommen erwirtschaftet, ist
bereits die vorzüglichste Sozialbindung von Kapital. Erfolgreiche Unternehmen
sind daher in einem doppelten Sinne „gewinnbringend“ und ein zentrales,
konstitutives Element der Sozialen Marktwirtschaft.
Die
unternehmerische Kultur von Freiheit und Verantwortung steht auch an der Wiege
der Demokratie. Wirtschaftliche Unabhängigkeit befördert geistige und
politische Unabhängigkeit, Freiheit im Denken und Souveränität im Handeln. Unternehmerische
Freiheit und freiheitliche Demokratie bedingen einander, was sich durch alle
Kontinente und Kulturen verfolgen lässt. Wer wirtschaftlich unabhängig ist, ist
politisch mündig und lässt sich politische Willkür nicht gefallen.
Bundesdeutscher Rechtsstaat,
europäische Wertegemeinschaft und Binnenmarkt sowie die internationalen
Handels-, Rechts- und Sicherheitssysteme sind aus dieser freiheitlichen Tradition
erwachsen. Sie sind wesentliche Faktoren für die Prosperität der
Privatwirtschaft in einer arbeitsteilig eng verflochtenen Weltwirtschaft.
Die Erhebung von Steuern
durch den Staat ist somit Teil einer freiheitlich verfassten Rechtsordnung,
denn Steuern wären nicht erforderlich, wenn dem Staat bereits alles gehörte und
die Wirtschaft vom Staat betrieben würde. Zur unternehmerischen Verantwortung wie
zum Eigeninteresse des Unternehmen gehört also auch, den institutionellen
Finanzbedarf des Staates anzuerkennen und einen Beitrag zu seiner Deckung zu
leisten.
Unternehmer
engagieren sich darüber hinaus fast ausnahmslos als Bürger in ihrem gesellschaftlichen
und lokalen Umfeld. Ohne ihre Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen
oder örtliche Vereine wäre viel soziales und ehrenamtliches Engagement nicht
möglich. Oft sind die Unternehmer selbst über Jahrzehnte in eben diesen
Organisationen und Vereinen ehrenamtlich tätig und bringen ihr Wissen und ihre
vielfältigen Kontakte segensreich ein.
Immer
stärker geht das persönliche Engagement der Unternehmer in längerfristige
Kooperationen zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen über, in
die die Unternehmen vor allem ihre Kernkompetenzen einbringen. So entstehen
Win-Win-Situationen zum gegenseitigenNutzen. Besonders ausgeprägt ist dies im Bildungsbereich, wo die unternehmerische
Verantwortung bereits seit Jahrzehnten in der dualen Ausbildung manifest wird.
Diese "Corporate Citizenship" lässt sich aber nicht durch einen
"aktivierenden Staat" herbeiorganisieren. Die unternehmerische
Initiative wird sich hier um so stärker "spontan" in ihrer ganzen
Vielzahl entfalten, je konsequenter durch Bürokratieabbau verschüttete Freiheitsräume
wiedergewonnen werden.
6. Die
sechste Verantwortung des Unternehmers gilt der Bewahrung der Schöpfung.
Die Teilhabe am
Schöpfungshandeln Gottes impliziert die Bewahrung der Schöpfung und der
natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit. Die immer effizientere Nutzung
natürlicher Ressourcen ist daher eine zentrale unternehmerische Aufgabe.
Wie die Soziale Frage lässt
sich die Ökologische Frage aber nicht mit staatlichem Dirigismus, sondern nur
innerhalb einer konsequenten Wettbewerbsordnung lösen, in der die effiziente
Ressourcennutzung zu einem Wettbewerbsvorteil wird.
Schlußbemerkung
In den 1950er Jahren stellten
der BKU-Gründungsvorsitzende, Franz Greiß, und seine Mitstreiter fest, dass die
Soziale Marktwirtschaft im Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit noch nicht
angekommen war.
Dazu schrieb Greiß später:
„Schlüsselfigur der Marktwirtschaft war der Unternehmer. Dieses wenig bekannte,
manchmal beschimpfte Wesen, dessen Arbeit und Leistung für den wirtschaftlichen
Erfolg und die Verbesserung des Lebensstandards aller zwar hingenommen, aber
nicht gesehen und anerkannt wurde.“
Um das zu ändern, gründete
Greiß als Präsident der IHK Köln im Herbst 1951 mit anderen Unternehmern den
Verein „Die Waage“. Bis Ende 1953 brachte dieser die gewaltige Summe von 3,8
Millionen D-Mark auf. Mit dem Geld wurde eine flächendeckende Anzeigenkampagne
in der Tagespresse sowie mit Kinowerbefilmen realisiert. Damit wurde viel in
den Köpfen und Herzen der Menschen bewegt.
Heute sind wir wieder so
weit, dass wir für die Soziale Marktwirtschaft werben müssen.
So zeigen aktuelle Umfragen,
dass nur noch 13 Prozent der Bundesbürger die aktuellen Verhältnisse für
gerecht halten (Allensbach Ende 2008). Und der Anteil derer, die vom Wirtschaftssystem
in Deutschland eine gute Meinung haben, ist in den vergangenen Jahren dramatisch
gesunken! (34 Prozent West, 21 % Ost)
Als politisch engagierte
Unternehmer müssen wir daher jede Gelegenheit nutzen, die Vorzüge der Sozialen Marktwirtschaft
wieder ins Bewusstsein zu bringen. Doch wir brauchen nicht nur Werbung für das
System, sondern auch Reformen am System. Und wir müssen gerade jetzt daran
erinnern, auf welchen Säulen unsere Soziale Marktwirtschaft steht. Hier erinnere
ich gern an einen Ausspruch, den unser heutiger Papst im Jahr 1985 bei einem
vom BKU mit oganisierten Symposium in Rom gehalten hat. „Die Marktregeln
funktionieren nur dann, wenn ein moralischer Grundkonsens besteht und sie trägt“,
sagte Joseph Kardinal Ratzinger damals.
[1]
Pastoralkonstitution "Gaudium et Spes" (Art. 25, Abs.1) des II.
Vatikanischen Konzils
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