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| Erschienen in Ausgabe: Ohne Ausgabe | Letzte Änderung: 03. November '10 |
von Rainer Westphal
Man
kann es kaum glauben, es gibt doch tatsächlich Politiker welche derart vom
neoliberalen Virus befallen sind, dass diese im Glauben verharren, politische
Entscheidungen müssen immer was mit finanzpolitischen Daten zu tun haben.
Die
Entscheidung für den Beitritt Griechenlands in die EU hatte wohl kaum etwas mit
Wirtschafts- und Finanzdaten zu tun, die Voraussetzung für die Aufnahme gewesen
wären. Es kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen
werden, dass andere Faktoren hierbei eine entscheidende Rolle spielten.
Um
dieses zu verstehen, bedarf es einer kurzen Aufarbeitung der Geschichte
zwischen der Türkei und Griechenland, welche von Animositäten geprägt ist.
Griechenland gehörte bis 1827 zum Osmanischen Reich (heute Türkei). Im Balkankrieg
1912-1913 griffen die Griechen mit ihren Verbündeten Serbien und Bulgarien das
geschwächte Osmanische Reich an, und vertrieben die Osmanen vom Balkan.
Im
ersten Weltkrieg waren die Griechen Kriegsgegner der Osmanen und besetzten erst
nach Beendigung der Kampfhandlungen Teile der Türkei. Im Freiheitskrieg 1922
konnte Mustafa Kemal, genannt Atatürk, das heutige Staatsgebiet festigen, was
zur Vertreibung der Griechen aus dem türkischen Stammland führte. Gegenseitige Menschenrechtsverletzungen
gehören zur leidvollen Geschichte beider Staaten.
Die
letzten kriegerischen Auseinandersetzungen in der Neuzeit beinhalten die Besetzung
Zyperns und die Teilung in Gebiete türkischer und griechischer Nationalität.
Diese Teilung beinhaltet wiederum Menschenrechtsverletzungen. Zivilisten
türkischer Nationalität wurden aus dem griechischen Teil der Insel vertrieben
und umgekehrt.
Wenn
man nun die Landkarte mit den griechischen Inseln in der Agäis betrachtet, dann
wird man erkennen, dass die meisten und wichtigsten dem griechischen Staatsgebiet
angehören. Viele Inseln befinden sich sehr nahe der türkischen Küste; Samos
sogar in Sichtweite.
Wenn
dann bekannt ist, dass im Gebiet der Ägäis sich mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit erhebliche Ölreserven befinden, dann kann man sich wohl eine
politische Entscheidung seitens der EU vorstellen, die darin bestand,
offenkundige Mängel hinsichtlich der Aufnahmebedingungen einfach zu übersehen.
Auch die Lieferung modernster U-Boote aus der Bundesrepublik, welche den griechischen
Staatshaushalt mit Hunderten von Millionen belasten, erscheinen wohl dann im
anderen Licht.
In
diesem Zusammenhang wird noch einmal an die Äußerung des Vorsitzenden der
Mittelstandsvereinigung der CDU in Niedersachen, Herrn Schlarman erinnerte, der
die Forderung in der Öffentlichkeit aufstellte, dass die Griechen ihre Inseln
verkaufen sollten, um ihre Defizit-Probleme einer Lösung zuzuführen.
Es
kann festgestellt werden, dass ein sog. Stabilitätspakt, welcher lediglich eine
Begrenzung der jährlichen Verschuldung beinhaltet, die Stabilität des Euro nicht
sichern kann.
Es
kann nicht sein, dass unter dem Dach einer Europäischen Währung, Länder
hemmungslos in andere EG-Länder exportieren können, und damit eine eigene
industrielle Weiterentwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den
Importländern erschweren, oder verhindern. Mehr oder weniger wird durch diesen
merkwürdigen Stabilitätspakt die Schere zwischen entwickelten und weniger entwickelten
EG-Staaten zementiert. Auch die Lieferung von Waffen dürfte keineswegs eine
Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse zwischen den EU- Staaten
begünstigen.
Die
Politik sollte sich gelegentlich mal damit befassen, wie man sich Europa vorzu-
stellen hat, und ob die Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse in einer
neoliberalen Weltanschauung überhaupt angestrebt wird. Es wäre vorstellbar,
eine europäische Handels- und Leistungsbilanz zu erstellen, und wirtschafts-
und finanzpolitische Ungleichgewichte durch interne Maßnahmen abzubauen. Diese
Vorgehensweise verbietet ein teilweise unverständlicher und absurder
Lissabon-Vertrag. Leider ist es wohl Absicht der Politiker, über diesen
Lissabon-Vertrag die ab- gelehnteeuropäische Verfassung über die Hintertür, durch Winkeladvokaten am
Bürgerwillen vorbei, einzuführen.
Im
Gesamtzusammenhang wird an das Stabilitätsgesetz der Bundesrepublik aus dem
Jahre 1967 erinnert, welches nicht ohne Grund eine ausgeglichene Handels- und
Leistungsbilanz fordert. Dieses betrifft auch Ungleichgewichte, welche durch exorbitante
Exportüberschüsse entstehen können.
An
dieses Gesetz erinnert sich offensichtlich nur dann die Politik, wenn es zur
Erreichung neoliberaler Ziele dienlich ist. Offensichtlich ist das „magische
Viereck“, welches die volkswirtschaftlichen Ziele definiert, in Vergessenheit
geraten.
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