Erschienen in Ausgabe: No 68 (10/11) | Letzte Änderung: 06.02.13 |
Fernsehjournalist Wagner warnt vor islamischer Paralleljustiz. Er sieht den deutschen Rechtsstaat durch eine islamische Paralleljustiz gefährdet.
von Nathan Warszawski
Inhalt des Buches:
Friedensrichter klingt nach einem ehrbaren Beruf. Unbemerkt
von der Öffentlichkeit und der Justiz hat sich in muslimisch geprägten
Einwanderervierteln eine islamische Paralleljustiz etabliert. Sind sich Täter
und Opfer einig, wird die Strafjustiz massiv behindert. Das Strafmonopol des
deutschen Rechtsstaates wird systematisch unterlaufen.
Während sich die rechtsstaatlichen Ermittler um Aufklärung
bemühten, handeln selbsternannte Friedensrichter einen finanziellen Ausgleich
zwischen Opfer- und Täterfamilien aus. Beide Seiten profitieren: Die Täter
gehen nicht ins Gefängnis, die Opferfamilien erhalten Geld.
Die an Rechtsstaatlichkeit orientierten Regeln in
Deutschland prallen auf ein 3000 Jahre altes System der Schlichtung, welches auf
die vorislamische Zeit zurückgeht und bis heute wirkt. Denn das islamische
Recht, die Scharia, schreibt es fest. Viele Muslime haben ein anderes
Rechtsverständnis als das in Deutschland geltende. Es ist eine traditionelle
Sichtweise im islamischen Bereich, dass man Straffälle unter sich regelt.
Die Friedensrichter haben ihr Gutes, wenn sie bei
zivilrechtlichen Problemen vermittelten. Bei Strafprozessen haben
selbsternannte Friedensrichter keine Rolle zu spielen.
Mein Kommentar:
Ich habe nicht vor, das Buch zu lesen. Ich beziehe mich auf
den Klappentext und diverse Interviews, die der Autor Joachim Wagner abgegeben
hat. Nicht das Buch, sondern zwei Themen interessieren: Muslime haben eine Paralleljustiz,
ein fremdes Rechtsverständnis und das muslimische Recht ist dem deutschen
unterlegen.
Jede Schlichtung, die einen Zivilprozess in Deutschland
vermeidet, wird von Richtern freudig begrüßt. Gemäß der deutschen
Strafprozessordnung wird das Strafmaß vom Richter und nicht vom Opfer
festgelegt.
Es verwundert nicht, dass die Scharia sowohl die
zivilrechtliche, als auch die strafrechtliche Schlichtung zulässt. Vor 3000
Jahren war der Unterschied zwischen beiden Rechten nicht relevant. Seitdem hat
sich die Welt scheinbar verändert. Doch ist der Hinweis auf das Alter eines
Rechtssystems ausreichend, um es abzulehnen? Sind es nicht manche Sätze der
Bibel gar älter, auf die unser abendländischer Kulturkreis stolz basiert?
Betrachten wir emotionsfrei die deutsche Rechtswirklichkeit.
Lebenslänglich sind weniger als 20 Jahre, Sexualstraftäter gewähren wir die
Möglichkeit, nach Ablauf der Strafzeit rückfällig zu werden. Opfer warten
vergebens auf finanzielle Hilfe, lediglich ihr Gerechtigkeitsgefühl wird befriedigt,
solange der Täter von der in Freiheit lebenden Gesellschaft abgesondert ist.
Widerspricht es dem christlich-abendländischen Verständnis,
der Gnade den Vorzug zu überlassen? Wäre nicht dem Opfer mehr gedient, wenn es
einen finanziellen Ausgleich für Schäden an Leib und Seele erhielte, anstatt zu
wissen, dass der Täter für eine bestimmte Zeit seiner Freiheit beraubt wird?
Die Scharia schreibt ja nicht vor, dass sich Opfer und Täter einigen müssen! Ist dem Opfer die Strafe für den
Täter wichtig, dann verzichtet er auf Geld und wendet sich dem deutschen Recht
zu.
Es sind hohe Summen von fünf- bis sechsstelligen Euro-Beträgen,
die zwischen den Familien der Opfer und der Täter fließen. Heißt es, dass sich
lediglich Reiche von Gefängnisstrafen freikaufen können? Nein. Es bedeutet,
dass Arme kein Recht auf Mord und Totschlag haben. Die hohen Transferleistungen
zwingen die Täter, weitere Straftaten zu vermeiden, wenn sie nicht aus dem
Familienverband ausgestoßen sein wollen. Eine vollzogene Gefängnisstrafe
hingegen verwandelt die Täter in den Augen der Familie zu Märtyrern.
Letztendlich sollen wir nicht vergessen, dass auch unter Biodeutschen
in deutschen Gerichten Absprachen zur Vermeidung oder zeitlicher Verringerung
von Gefängnisstrafen vorkommen. Zahlt nicht die Bundeswehr Blutgeld an Familien
getöteter Afghanen, die von deutschen Soldaten unbeabsichtigt des Lebens
beraubt wurden? Selbst die nicht mögliche Wiedergutmachung der Millionen
ermordeten Juden durch Zahlungen an den Staat der überlebenden Juden geschah in
Deutschland mit dem Hintergedanken und in der Hoffnung, dass Israel nicht auf die
Gerechtigkeit besteht, alle Täter zu bestrafen.
Zur Vermeidung gesellschaftlicher Spannungen dürfen in einem
Rechtsstaat auf Dauer keine verschiedenen, sich widersprechenden Rechtssysteme
nebeneinander existieren. Da das islamische Schlichtungsrecht dem deutschen
Strafrecht moralisch überlegen ist, dem Opfer nützt, die Gesellschaft schont
und den Täter von weiteren Straftaten abhält, sollte das islamische Recht zum
Vorteil aller in das deutsche Recht integriert werden.
Über den Autor
Joachim Wagner ist promovierter Volljurist. Ab 1987 war er
über fast zehn Jahre Leiter und Moderator für „Panorama“ und stellv.
Chefredakteur der Hauptabteilung Zeitgeschehen des NDR. Von 1997 - 2002 leitete er das ARD-Studio in
London. Bis Ende 2008 war er stellvertretender Leiter des ARD-Hauptstadtstudios
und präsentierte den „Bericht aus Berlin“.
Joachim Wagner
Richter ohne Gesetz: Islamische Paralleljustiz gefährdet
unseren Rechtsstaat
Gebundene Ausgabe: 240 Seiten
Verlag: Econ (31. August 2011)
ISBN-10: 3430201276
ISBN-13: 978-3430201278
EUR 18,00
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