Erschienen in Ausgabe: No 97 (03/2014) | Letzte Änderung: 04.03.14 |
von Stefan Groß
Mit „nationalen Süppchen“ soll
Schluss sein. Wie die Europäische Union in Brüssel unterstreicht, wäre es
widersprüchlich, dass über die Ländergrenzen hinweg die dieselbe Währung
akzeptiert wird, während man im Zahlungsverkehr weiterhin jedes Land sein
eigenes System fährt. Konkret bedeutet
das, dass ab 1. Februar 2014 die deutschen Banken und Sparkassen Überweisungen
und Lastschriften nur noch im SEPA-Format verarbeiten. Von der Umstellung sind
nicht nur Transaktionen im internationalen Zahlungsverkehr, sondern auch in
Inland betroffen. Ob bei Überweisungen oder Lastschriften – mit SEPA soll der
europäische Wirtschaftsraum mit einheitlichen Zahlungsverkehrsprodukten
abgewickelt werden. Die angestrebte Vereinheitlichung geschieht auf der
Grundlage einer EU-Verordnung, die 2012 in nationales Recht umgesetzt wurde.
Unternehmen, private Haushalte,
kommunale Verwaltungen und Vereine – ob Tennisclub oder Förderverein – müssen
in Zukunft alle Zahlungsanweisungen im SEPA-Format vornehmen. Wie Thomas
Ullrich, Mitglied des Vorstands der DZ Bank in Frankfurt am Main, betont,
handelt es sich bei der Einführung von SEPA einerseits um eine „politisch
motivierte Entscheidung“. Bei der Harmonierung des europäischen Binnenmarktes
geht es andererseits aber auch um technische, rechtliche und prozessuale
Grundlagen, die einheitlich geregelt werden sollen. Dadurch wird es in Zukunft
möglich, „die EU-Zahlungsdiensteregelung hinsichtlich Laufzeiten, Haftung und
Verfolgbarkeit im Massenzahlungsverkehr einheitlich umzusetzen und innerhalb
der EU einen letzten Schritt zur Anpassung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu
tun.“
Von der Umstellung sind allein
drei Millionen Unternehmen, 1, 2 Millionen Selbständige und eine Vielzahl von
Vereinen in der Bundesrepublik betroffen. 33 Länder werden in Zukunft ihre
Finanztransaktionen nach den gleichen Spielregeln abwickeln, darunter die 28
EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.
Die Vorteile von SEPA liegen klar
auf der Hand. Transferzahlungen ins Ausland sollen dank des neuen Verfahrens
schneller und billiger möglich werden, statt einer Überweisungsdauer von bis zu
einer Woche soll die Transaktion beim SEPA-Verfahren nur noch einen Tag, maximal
zwei Tage dauern. Der Zahlungsverkehr wird so effizienter. Die Europäische
Union rechnet bis 2020 mit Einsparungen von 123 Milliarden Euro.
SEPA bietet Vorteile
beispielsweise für deutsche Bundesbürger, die im Ausland arbeiten und sich nun
das Geld direkt auf ihr Heimatkonto überweisen lassen können. Ebenso lassen
sich Mieten für Ferienwohnungen europaweit dank SEPA bequem über ein deutsches
Konto abwickeln. Firmen können fällige Rechnungsbeträge von ihren Kunden in
München wie in Paris einziehen. Mit SEPA entfällt auch die Höchstbetragsgrenze,
die bislang bei 50.000 Euro pro Zahlung lag. Und die Insolvenzfestigkeit der
SEPA-Lastschrift sowie die Verlängerung der Rückgabefrist von Lastschriften
auf13 Monate für Unternehmen bedeuten
eine Reduktion des Risikos.
Auch beim Erstattungsrecht bei
Lastschriften profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das bislang von
Einzugsermächtigungslastschriften her bekannte, bedingungslose
Widerspruchsrecht wird durch ein bedingungsloses Erstattungsrecht ersetzt. Für
den Zahler bedeutet dies, dass er bei einer autorisierten Zahlung aufgrund
eines SEPA-Lastschriftmandats innerhalb einer Frist von acht Wochen seit dem
Zeitpunkt der Belastungsbuchung die Erstattung des belasteten
Lastschriftbetrags von seinem Zahlungsdienstleister verlangen kann.
Unautorisierte Lastschriften können innerhalb von 13 Monaten zurückgegeben
werden.
Deutliche Verbesserungen bringt
SEPA also beim Verbraucherschutz. Die Bankkunden haben künftig das Recht,
folgende Aufträge ihrem Zahlungsdienstleister anzuweisen: Lastschrifteinzüge
können auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität begrenzt
werden; ein Zahlungskonto kann gänzlich für Lastschriften blockiert werden,
Lastschriften bestimmter Zahlungsempfänger entweder zugelassen („white lists“)
oder ausgeschlossen werden („black lists“). Durch dieVorabinformation
(Pre-Notification) wissen Verbraucher ganz genau, wann die Lastschrift mit
welchem Betrag belastet wird. Dabei steht der Zahlungsempfänger in der Pflicht,
den Zahlungspflichtigen 14 Tage vor der anstehenden Lastschriftabbuchung zu
informieren. Bei wiederkehrenden Einzügen mit gleichem Betrag reicht eine
einmalige Pre-Notification.
Durch eindeutige Mandatsnummern
und Gläubiger-Identifiaktionsnummern ermöglicht SEPA mehr Transparenz bei
Lastschriftbelastungen. Innerhalb der EU entsprechen die Kosten einer
SEPA-Überweisung denen einer Inlandsüberweisung. Sie sind abhängig vom Kanal
der Auftragserteilung (per Beleg, Telefonbanking oder Direct B@nking) und dem
mit dem Verbraucher vereinbarten Preismodell. Anders verhält es sich in der
Schweiz, Monaco, St.Pierre und Miquellon, da dort die sogenannte
Preisregulierung der EU-Preisverordnung nicht in Kraft ist. Für diese Länder
gilt, dass die normalen Gebühren für eine Auslandsüberweisung anfallen. Für das
beliebte Online-Banking hingegen bleibt alles wie zuvor.
Die Vorteile sind also
unbestreitbar. Doch knapp vier Monate vor der Einführung beklagt die Deutsche
Bundesbank, dass vielen kleinen Unternehmen, Handwerksbetrieben und Vereinen
überhaupt noch nicht bekannt ist, dass die neuen EU-Regeln für Überweisungen
und Lastschriften auch national verbindlich sind. Immer noch, so der
Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele, sei dies einer Vielzahl von
Bundesbürgern nicht bewusst. Die Auswirkungen könnten dramatisch sein: „Wir
warnen vor Liquiditätsengpässen nach dem 1. Februar 2014: Zahlungen von
Gehältern und anderen Leistungen können nicht mehr rechtzeitig abgewickelt
werden, wenn die Zahlungsdaten nicht im Sepa-Format bei der Bank eingereicht
werden.“ Große Konzerne, so Thiele weiter, sind für die Umstellung gut
gerüstet. Rentenzahlungen sowie Kindergeldzahlungen wurden bereits umgestellt. Die
Banken generell, so Christian Bruck, Partner von Bearing Point, sind gut
gerüstet.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) warnt vor Liquiditätsproblemen bei der SEPA-Umstellung – sie geht im
negativsten Fall sogar von Firmenpleiten aus. Aus Sicht der BaFin müssen sich
insbesondere Handwerker und Vereine mit dem Thema intensiver auseinandersetzen,
sonst könnten Löhne bald nicht mehr überwiesen und Mitgliedsbeiträge nicht mehr
eingezogen werden. Positiv sieht die BaFin laut einer Studie vom Juli 2013 hingegen,
dass die deutschen Zahlungsdienstleister bereits heute SEPA-fähig sind.
Grundsätzlich sind diese für SEPA gut aufgestellt und die Geschäftsprozesse
weitestgehend an den neuen Zahlungsverkehr angepasst. Bankkunden könnten sich
derzeit schon darauf verlassen, dass ihre Zahlungsdienstleister in der Lage
sind, SEPA-Zahlungen durchzuführen.
Doch Sorgen bereiten der
Bundesanstalt die alten IT-Systeme, die Zahlungsdienstleister für die
Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Zukunft nutzen. Für große Unternehmen ist
die Umstellung mit aufwendigen Softwareanpassungen verbunden. Hier herrscht
noch akuter Handlungsbedarf. Und laut Auskunft der BaFin ist die verbleibende
Zeit bis zur SEPA-Einführung sehr knapp, denn 93 Prozent der
Zahlungsdienstleister sind bei der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf externe
IT-Dienstleister angewiesen, sogenannte Cobol-Spezialisten, die in der Lage
sind, komplizierte Softwareumstellungen für die SEPA-Umstellung wichtige
Updates vorzunehmen.
Entwarnung bei diesem Thema gibt
Bruck, der hervorhebt, dass die IT-Einheiten, welche die Kern-ZV-Prozesse betreuen
grundsätzlich gut aufgestellt sind und über ein hohes Maß an SEPA-Know-how
verfügen. Probleme sieht der Spezialist bei den folgenden Herausforderungen,
die es für die Marktteilnehmer am Zahlungsverkehr u.a. aktuell zu meistern gilt:
„Stammdaten-Migration, IBAN-Only Realisierung, IBAN-Regeln-> Kombination mit
IBAN-Only und BLZ-Verzeichnis, Umsetzung der SEPA-Lastschrift-Sperren,
Prozess-Re-Design.“
Auch Thomas Ulrich von der
DZ-Bank in Frankfurt/Main betont, dass die Umschulung der Mitarbeiter auf die neuen
Erfordernisse des SEPA-Verfahrens ein komplexer Prozess ist und betont, dass
die „Ausbildung unserer SEPA-Spezialisten lange gedauert“ hat „und einen hohen
Schulungsaufwand“ erforderte. „Aber dieKreditinstitute verfügen heutein
der Regel über kompetentes Personal in ausreichendem Maße. Allerdings sind
diese Mitarbeiter derzeit sehr stark gefordert. Auch die DZ BANK hat daher bis
zum 1.04.2014 und zum Teil auchdarüber
hinaus für ihre SEPA-Spezialisten eine Urlaubssperre verhängt.“
Kritisch schätzt die BaFin
derzeit die Lage bei denjenigen Zahlungsdienstleistern ein, die noch nicht über
ausreichende Kenntnisse über den SEPA-Umsetzungsstand ihrer Kunden verfügen.
Insbesondere hier sei es dringend erforderlich, dass die Zahlungsdienstleister
über die SEPA-Fähigkeit ihrer Kunden informiert werden. Dies betrifft
insbesondere die Lastschrifteinreicher. Über die Hälfte der
Zahlungsdienstleister können zur SEPA-Fähigkeit ihrer Kunden derzeit überhaupt
keine Aussagen machen. Zwar unterstützen viele Zahlungsdienstleister seit 2012
ihre Kunden um über die SEPA-Umstellung zu informieren, aber nach Einschätzung
der Zahlungsdienstleister sind nur ein Drittel der Firmenkunden auf SEPA
vorbereitet. Das größte Problem liegt derzeit bei der Kundengruppe der
Lastschrifteinreicher.
Um als Zahlungsempfänger
Lastschriften auf Basis eines SEPA-Lastschriftverfahrens zu nutzen, benötigen
die Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese
Gläubigernummer enthält eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den
Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher eindeutig identifiziert und die
bei der Deutschen Bundesbank über das Internet zu beantragen ist.
Laut der Bundesbank wurden bis
Mitte August 2013 die für Lastschriften nötige Gläubiger-ID (Identifikationsnummer)
erst in 712.738 Fällen vergeben – unter ihnen 156.000 Vereine.Diese Zahl sorgt für Beunruhigung – gerade
mit Blick auf die Zahl deutscher Unternehmen und Vereine (rund 580.000), denn
Lastschriften für Mitgliedsbeiträge beispielsweise müssen vom Gläubiger
geändert werden.
Im Vergleich mit anderen
europäischen Staaten hinkt Deutschland bei der SEPA-Umstellung weiter hinterher.
Während der SEPA-Anteil bei Überweisungen im Euroraum im Juni 2013 bei 47
Prozent lag, betrug er in der Bundesrepublik im ersten Quartal nur 8,7 Prozent.
Noch dramatischer sieht die Lage bei den Lastschriften aus. Hier lag der
Sepa-Anteil in Europa bei 3,7, in der Bundesrepublik dagegen bei 0,14 Prozent. Diese
Zahlen sind – so die Bundesbank und BaFin erschreckend, auch wenn Thiele davon
ausgeht, dass das Bewusstsein für die SEPA-Umstellung peu à peu steigt und, so
seine Prognose, die Zahl der SEPA-Überweisungen im Januar 2014 weiter ansteigen
wird.
Viele Unternehmen, insbesondere
kleine und mittelständische, haben im Vorfeld der SEPA-Einführung Angst vor den
Kosten, die mit der Umstellung verbunden sind. Hier gibt Ulrich von der DZ-Bank
Entwarnung, der davon überzeugt ist, dass die Kosten der Umstellung keine
größere Rolle spielen werden, „weil die meisten Unternehmen mit ihrem Softwarelieferanten
einen Wartungsvertrag haben, der die Umstellung auf SEPA beinhaltet. Und die
Vereine tauschen mit ihrer Bank oder bankunabhängigen Lieferanten häufig eine
sogenannte Zahlungsverkehrssoftware aus, die von diesenautomatisch angepasst wird.“
Bei der Schätzung hingegen,
welche Kosten für ein Unternehmen durch die SEPA-Umstellung anfallen, kann es,
so Ulrich, nur bei groben Einschätzungen bleiben. Die Höhe der Kosten „hängt im
wesentlichen von der Art des Gewerbes, vom Umfang, der Struktur des
Zahlungsverkehrs und davon ab, wie das Unternehmen aufbau- und
ablauforganisatorisch aufgestellt ist.“ Letztendlich werden die
Umstellungskosten individuell recht unterschiedlich ausfallen und eine
„durchschnittliche Kostenangabe ist wenig hilfreich. Aber es handelt sich bei
SEPA um eine Umstellung von einem einfachen auf ein sehr komplexes Verfahren
und das kann im Einzelfall auch größere Investitionen zur Folge haben.“
Bruck geht davon aus, dass in „Abhängigkeit
der Größe, der Komplexität des Kundenstammes und der IT-Infrastruktur des
Institutes die Umstellungsaufwände zwischen sechsstelligen Beträgen und
Millionenbeträgen (EURO) geschätzt werden konnen. Hierbei sind die Kosten
berücksichtigt, die im Rahmen der Migrationsprojekte „Abschaltung der alten
ZV-Verfahren im Februar 2014“ anfallen. Die Einführung von SEPA hat ja bereits
viel früher begonnen – EURO-Einführung, SEPA-Überweisung (2008),
SEPA-Lastschrift (2009), PSD (Zahlungsverkehrsdiensterichtliniengesetz), Kosten
die im Rahmen dieser Projekte durch die Institute aufgewendet wurden und die
aufgrund der noch in den nächsten Jahren umzusetzenden Anforderungen
aufgewendet werden müssen, sind additiv zu sehen.“
Im Unterschied zu großen Firmen
und Organisationen ändert sich für den Verbraucher wenig, denn sie haben bis
2016 die Möglichkeit, sich an den neuen Zahlungsverkehr zu gewöhnen. Bei
künftigen Überweisungen müssen die Privaten nur die 22-stellige IBAN statt der
bisherigen Kontonummer mit Bankleitzahl eintragen. Wer beispielsweise eine
Zeitschrift abonniert hat und die Rechnung dafür per Lastschrift zahlt, kann
davon ausgehen, dass in diesem Fall der Verlag dafür sorgen wird, dass die
Abbuchungen auch mit SEPA weiterlaufen.
Für Unternehmen und für Vereine,
für die das Thema SEPA auch im Herbst 2013 noch nicht um Vordergrund steht,
obwohl höchste Eile geboten ist, empfiehlt die DZ-Bank, schnellstmöglich den
Kundenberater der Hausbank zu kontaktieren. In der Regel erhalten die
Verbraucherinnen und Verbraucher einen Leitfaden, wie sie sich rasch in die
SEPA-Thematik einarbeiten können. DieHausbanken informieren über die Checklisten, die chronologisch
abzuarbeiten sind, damit am 1. Februar nichts mehr schief geht. Aber auch der
Internetauftritt der Deutschen Bundesbank liefert wertvolle Hinweise, denn hier
werden alle notwendigen Schritte„in
Richtung SEPA sehr praxisorientiert und leicht verständlich dargestellt“.
Aber auch Banker haben einiges zu
berücksichtigen, wie Bruck betont, denn die „Aufklärung bzw. Begleitung der
Kunden bei der Umstellung ist eine große Herausforderung. Banker müssen sich
darauf einstellen, in den nächsten Monaten die Kundenklientel bei der
Umstellung bzw. evtl. bei der Abwicklung zu unterstützen (Fehlersuche,
erforderliche Anpassungen). Es werden in den nächsten Monaten interessante und
arbeitsintensive Zeiten auf die Banker zukommen; einerseits in Hinblick auf die
Beratungserfordernis der Kunden (Filiale / Firmenkundenbetreuer); andererseits
im Back-Office bzw. der Abwicklung und der IT (Fehlerbehebungen, Reklamationen).
Die Herausforderung ist, dass mit der SEPA Lastschrift ein neues
Zahlungsverkehrprodukt genutzt wird, wo es im Zusammenspiel der Kunden mit den
Instituten noch zu wenig Abwicklungserfahrung gibt.“
Derzeit unterschätzen viele
Unernehmen und Vereine die Komplexität, die die SEPA-Umstellung mit sich
bringt. Daher empfehlen Experten – nicht nur mittelständischen Unternehmen –
Testläufe im Vorfeld der SEPA-Einführung vorzunehmen. Hier zeigt sich dann
tatsächlich, ob die in den Firmen getätigten Umstellungsaktivitäten auch SEPA
tauglich sind. Wer hingegen hofft, dass es nach dem 1. Februar 2013 noch eine
Verlängerung der Übergangsfrist gibt, denjenigen Vereinen und kleinen Betrieben
droht dann eine mögliche Firmenpleite, denn die „Umstellung ist gesetzlich verankert
und es gibt keinen Plan B: Plan B ist Plan A.“
Eine Frage zum Schluß bleibt: Ist
2014 die SEPA-Umstellung weitestgehend vorgenommen? Hier antwortet Bruck
eindeutig mit Nein. „2/2014 ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu SEPA.
Auf den ersten Blick wirkt die EU-Richtlinie 260/2012 als „die große Hürde“ für
den 01.02.2014. Die noch bevorstehenden Themen in Deutschland wie SEPA Cards,
ELV in SEPA, Großbetragszahlungen verpflichtend in SEPA, E-Mandate,
Scheck-Abwicklung im XML-Format, IBAN-only im SEPA-Raum, Prozess-Optimierungen,
Verfahrens- und IT-optimierungen, PSD II, etc. sind ebenfalls sehr
herausfordernd und werden auch in den nächsten Jahren viel Energie, Ressourcen
und Know-how im Zahlungsverkehr beanspruchen.“
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