Erschienen in Ausgabe: No 120 (02/2016) | Letzte Änderung: 19.02.16 |
Erneut hat sich der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, zu Wort gemeldet. Diesmal nicht zum Thema Obergrenze, sondern zum Thema Bargeldzahlungen.
von Stefan Groß
Mitte Januar hatte er wie sein Kollege Di Fabio die
Bundesrepublik mit ihrer Politik der offenen Türen kritisiert und betont, dass
die unbegrenzte Einreise ein Fehler gewesen sei.
Für Hans-Jürgen Papier ist klar, dass die derzeit verhandelten
Beschränkungen von Bargeldzahlungen verfassungswidrig sind. Derzeit erwägt die
Bundesregierung und andere europäische Länder eine Obergrenze für Zahlungen mit
Bargeld einzuführen. Dabei ist die Rede von einem Limit, das bei 5.000 Euro
liegt. Mit der Regulierung erhoffen sich die Befürworter, dass durch die
Einführung die Geldwäsche, Schwarzarbeit und Terrorfinanzierung deutlich
reduziert werden könnte.
Gegenüber der FAZ betonte Papier, dass es sich hierbei um „nicht
gerechtfertigte Eingriffe“ in Freiheitsrechte handelt, wozu auch die
Vertragsfreiheit und die Privatautonomie gehören. Das Verfassungsgericht hat,
so der ehemalige Verfassungsrichter, immer wieder hervorgehoben, dass man die
„Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfassen und registrieren darf. In
einer Bargeldobergrenze, die mit dem Zwang verbunden ist, auf elektronische
Zahlungsmittel zurückzugreifen, implizieren, so Papier, einen kräftigen Schritt
hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung“.
Auch wird von Papier bezweifelt, ob die Beschränkung einer Bargeldobergrenze
tatsächlich zum Schutz des Gemeinwohls tauglich sei, stellt er dabei deutlich
in Frage.
Der Text erschien zuerst in www.theeuropean.de
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